Prozess in Düsseldorf Frau bot Luxuswaren an und schickte Plagiate

Düsseldorf · Im Internet bot eine Düsseldorferin edle Accessoires an, schickte aber nach Erhalt des hohen Kaufpreises nur Ramsch an die Kundinnen. Trotzdem wollte sie eine Strafe zunächst nicht akzeptieren.

Billige Plagiate als echte Luxusartikel anzubieten und sogar zu Luxuspreisen zu verkaufen – das brachte einer Internethändlerin jede Menge Ärger ein.

Wegen gewerbsmäßigen Betruges und wegen Verstößen gegen das Markengesetz hatte das Amtsgericht bereits schriftlich gegen die 41-Jährige eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten verhängt. Ihr Protest dagegen sollte am Freitag öffentlich verhandelt werden, aber dabei blieb die Anklagebank leer.

Innerhalb von fünf Monaten hatte die Frau im Jahr 2018 mindestens eine Handtasche einer Luxusmarke für 630 Euro sowie ein Paar Schuhe für 79 Euro auf einer Internetplattform angeboten. Geliefert wurde den Kundinnen dann aber nicht etwa die angepriesene hochwertige Markenware namhafter Hersteller, sondern sie erhielten bloß Billig-Imitate. Und zuhause, das ergab eine Durchsuchung,  hatte die 41-Jährige  noch viel mehr solcher „Blender“-Ware gestapelt und auch schon zum Verkauf übers Internet vorgesehen, so die Anklage.

Deshalb ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 41-Jährige gewerbsmäßig handelte, sich also durch den Verkauf nachgemachter Markenware dauerhaft eine zusätzlich Einnahmequelle verschaffen wollte.

Ob das wirklich so war, hätte die Frau am Freitag vor dem Richter eigentlich erklären sollen. Doch weil sie den Prozesstermin verstreichen ließ, ohne zu erscheinen, wurde ihr Protest gegen den Strafbefehl  zurückgewiesen. Ihre Verurteilung zur siebenmonatigen Bewährungsstrafe  ist damit rechtskräftig.

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