Am Flughafen Düsseldorf aufgeflogen Mörder muss Reststrafe aus dem Jahr 1991 verbüßen

Düsseldorf · Einen Mann aus der Türkei hat die Bundespolizei am Samstag am Flughafen festgenommen. Er hatte noch eine Reststrafe wegen Mordes zu verbüßen - aus dem Jahr 1991.

Der 45-Jährige wollte nach Izmir fliegen. Bei der Passkontrolle stellte sich jedoch heraus, dass er 1991 vom Landgericht Mönchengladbach wegen Mordes verurteilt worden war. Seine Jugendstrafe hatte er angetreten. 1997 war er jedoch aus der Haft entlassen und in die Türkei abgeschoben worden — unter der Bedingung, dass er nicht nach Deutschland zurückkehrt.

Da er gegen dieses Verbot verstoßen hat, muss er jetzt eine Reststrafe von 3 Jahren und einem Monat verbüßen. Die Bundespolizei nahm ihn fest und überstellte ihn in die JVA.

Etwa zwei Stunden später nahm die Bundespolizei einen weiteren Mann fest: Ein 19-jähriger Deutscher wollte nach Pristina im Kosovo. Er war im Mai 2016 vorzeitig aus der Haft entlassen worden, unter der Auflage, an einer Drogentherapie teilzunehmen. Da er diese Therapie bisher nicht angetreten hat, muss er jetzt die Restjugendstrafe von 671 Tagen verbüßen. Auch ihn brachten die Bundespolizeibeamten ins Gefängnis.

(hpaw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort