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Kontrollen am Flughafen Düsseldorf Drei Stunden, vier Reisende, fünf Haftbefehle

Düsseldorf · Die Bundespolizei hat am Düsseldorfer Flughafen bei Kontrollen am Dienstag in nur drei Stunden mehrere Personen gefasst, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Geldstrafen in Höhe von mehr als 7000 Euro wurden kassiert.

 Reisende im Flughafen Düsseldorf. (Archiv)

Reisende im Flughafen Düsseldorf. (Archiv)

Foto: dpa/Friso Gentsch

Eine 78-Jährige wurde bei der Ausreisekontrolle nach Antalya in der Türkei vorübergehend festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Essen suchte die Frau wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Das Amtsgericht Essen hatte die ältere Dame bereits im Mai 2019 wegen einer Bußgeldsache zu einer Erzwingungshaft von 30 Tagen verurteilt.

Sie hatte die ergangene Haftantrittsladung jedoch ignoriert und wurde deshalb zur Fahndung ausgeschrieben. Die aus Essen stammende Frau konnte ihren Flug letztendlich doch antreten, weil sie die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro beglich.

Ein 31-jähriger Mann mit Reiseziel Erbil im Irak wurde gleich mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht. Die Vorwürfe lauteten auf Körperverletzung und Betrug. Der in Hannover lebende Mann war zu Freiheitsstrafe von insgesamt 125 Tagen verurteilt worden, von denen er noch 103 Tage absitzen muss.

Die fällige Geldstrafe in Höhe von 2516,20 Euro konnte er zunächst nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte er einen Bekannten. Dieser konnte die Summe bei der Bundespolizeiinspektion Hannover einzahlen. Dadurch konnte der Mann die Freiheitsstrafen doch noch umgehen.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil wurde ein 56-Jähriger entdeckt, den die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Steuerhinterziehung zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Der in Oberhausen wohnende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verhindern, da er die Geldstrafe in Höhe von 3102,26 Euro bei der Bundespolizei beglich.

Ein weiterer Reisender wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges ins türkische Ankara-Esenboga entdeckt. Der Mann war von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zur Festnahme ausgeschrieben worden. Der 47-Jährige aus dem niedersächsischen Bad Iburg hatte auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht reagiert. Er konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von 677 Euro bezahlte.

(csr)
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