Hauptbahnhof Düsseldorf Mit Haftbefehl gesuchter Mann mit Drogen erwischt
Düsseldorf · Ein mit Haftbefehl gesuchter Mann wurde am Düsseldorfer Hauptbahnhof aufgegriffen. Die Beamten der Bundespolizei fanden zudem noch Tütchen mit Marihuana bei dem Festgenommenen. Am Wochenende gibt es im Hauptbahnhof wieder eine Waffenverbotszone.
Ein per Haftbefehl gesuchter Mann wurde in den frühen Morgenstunden am Donnerstag im Düsseldorfer Hauptbahnhof aufgegriffen. Bei dem 28-Jährigen wurden zudem Tütchen mit Marihuana aufgefunden und sichergestellt.
In der Bahnhofshalle des Hauptbahnhofes kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Mann. Bei der Personalienüberprüfung stellten die Beamten fest, dass ihn die Staatsanwaltschaft Essen per Haftbefehl suchte.
Wegen eines Diebstahls war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 7,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen verurteilt worden. Auf dem Bundespolizeirevier entdeckten die Uniformierten fünf Verschlusstütchen mit 7,2 Gramm Marihuanakraut bei dem Mann.
Die Geldstrafe von rund 800 Euro konnte er nicht aufbringen. So wurde der Verurteilte an die nächste Justizvollzugsanstalt übergeben. Gegen den Mann wurde zudem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Die Bundespolizei richtet am kommenden Wochenende (24. Bis 26. März) wieder eine Waffenverbotszone im Düsseldorfer Hauptbahnhof ein. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder Zwangsgeld rechnen. Gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind von der Allgemeinverfügung erfasst.
Die temporärere Waffenverbotszone gilt von Freitag bis Sonntag täglich in der Zeit von 16 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag. Dazu wird die Bundespolizei verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen kontrollieren. Dazu wurde eine Allgemeinverfügung für den Düsseldorfer Hauptbahnhof erlassen.
Laut Verfügung gilt für den genannten Zeitraum ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Dieser Bereich umfasst den Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.