Hauptbahnhof Düsseldorf Bewaffneter ohne Ticket bedroht Zugbegleiter

Düsseldorf · Der Mann hatte kein Bahnticket, führte aber ein Springmesser und Drogen mit sich. Der von ihm bedrohte Zugbegleiter rief die Bundespolizei zur Hilfe. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren - und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, weil er keine Maske trug.

 Der Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Der Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Foto: Christoph Schroeter

Ohne gültige Fahrkarte war ein 32-jähriger Mann am Freitagmittag mit dem Zug RE1 von Essen nach Düsseldorf unterwegs. Er beleidigte und bedrohte den Zugbegleiter. Zudem führte er Betäubungsmittel und ein verbotenes Springmesser mit sich.

Ein Strafverfahren wurde gegen den Mann wegen des Betruges, der Beleidigung, der Bedrohung, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Der Zugbegleiter machte den Reisenden darauf aufmerksam, dass das Ticket, welches er vorzeigte, nicht seines sei und er damit nicht fahren dürfe. Der 32-Jährige sah sein Fehlverhalten nicht ein und begegnete dem Zugbegleiter mit Beleidigungen und Bedrohungen.

Die Bundespolizei kam im Düsseldorfer Hauptbahnhof hinzu und nahm den renitenten Mann mit zur Wache. Bei einer Durchsuchung wurde ein Verschlusstütchen mit 1,8 Gramm Marihuana sowie ein Springmesser aufgefunden.

Die Bundespolizisten zogen das Betäubungsmittel ein und stellten das Springmesser sicher. Auf dem Weg zur Dienststelle weigerte sich der Mann, seine Maske beim Gang durch den Bahnhof ordnungsgemäß zu tragen. Auch nach Androhung eines Bußgeldes interessierte ihn die Maskenpflicht nicht.

Im Strafverfahren muss er sich wegen des Betruges, wegen der Beleidigung, der Bedrohung, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. Nach der Feststellung der Personalien wurde er von der Wache entlassen.

(csr)
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