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Urteil in Düsseldorf Freundin vergewaltigt und gefoltert

Düsseldorf · "So etwas habe ich überhaupt noch nie in einer Akte gelesen", hatte der Vorsitzende Richter Jörg Schmidt fassunglos beim Prozessauftakt bemerkt. Das Gericht wies am Dienstag einen 35-Jährigen in die geschlossene Psychiatrie ein. Der Mann hatte seine Freundin grausam gefoltert und vergewaltigt.

 Dass der Angeklagte nicht wegen Mordversuchs angeklagt wurde, liegt daran, dass er nach der Flucht aus der Wohnung Feuerwehr und Freunde informierte.

Dass der Angeklagte nicht wegen Mordversuchs angeklagt wurde, liegt daran, dass er nach der Flucht aus der Wohnung Feuerwehr und Freunde informierte.

Foto: Wuk

Außerdem verurteilte ihn das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung.

 Die Anwälte Torsten Timm (r.) und Nicolai Mameghani (l.) stehen vor dem Angeklagten im Gerichtssaal im Landgericht in Düsseldorf.

Die Anwälte Torsten Timm (r.) und Nicolai Mameghani (l.) stehen vor dem Angeklagten im Gerichtssaal im Landgericht in Düsseldorf.

Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Das Gericht stufte den Mann allerdings wegen einer Depression als vermindert schuldfähig ein. Staatsanwalt Matthias Ridder hatte 13 Jahre Haft bei voller und zehn Jahre bei verminderter Schuldfähigkeit gefordert. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Das Martyrium der Frau zog sich über zwei Tage hin.

Der Mann hatte seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung gefesselt und geknebelt. Er stach und schnitt sie mit einem Messer, biss sie und schlug sie mit Kabeln. Dann goss er mehrfach siedend heißes Öl über die Frau und vergewaltigte sie mit gefährlichen Gegenständen. Die Frau verlor durch die Torturen mehrfach das Bewusstsein.

Er habe vor der Tat enorme Mengen Alkohol und Kokain konsumiert, hatte der Angeklagte ausgesagt. Nach der Tat hatte er die Feuerwehr informiert, dass die Frau sterbend in der Wohnung liege.

Rettungskräfte fanden sie daraufhin und retteten ihr das Leben. 45 Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt. Der 35-Jährige war vorbestraft: Bereits 2010 hatte er seine Freundin mit dem Gesicht auf einen heißen Tischgrill gedrückt.

(lnw)
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