Bei Einreise am Flughafen Düsseldorf Rechenfehler bringt Mann drei Jahre ins Gefängnis

Düsseldorf · Die Bundespolizei hat am Flughafen Düsseldorf einen Mann bei der Einreise aus der Türkei festgenommen, dem vor fast 20 Jahren ein Einreiseverbot auferlegt wurde. Wäre er ein paar Tage später angekommen, hätte er ohne Probleme durch die Kontrollen gehen können, jetzt muss er drei Jahre hinter Gitter.

 Passkontrolle am Flughafen. (Archiv)

Passkontrolle am Flughafen. (Archiv)

Foto: Armin Weigel

Die Einreise des 59-Jährigen aus der Türkei endete in der Justizvollzugsanstalt, weil er sich verrechnet hatte. Der türkische Staatsangehörige wurde in den 1990er-Jahren vom Landgericht Karlsruhe wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeln von Betäubungsmitteln zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Wie ein Sprecher der Bundespolizei in Düsseldorf unserer Redaktion sagte, habe er zwei Drittel seiner Strafe abgebüßt und wurde dann 1998 in sein Heimatland abgeschoben. Diese Zweidrittel-Regelung sei ein durchaus gängiges Vorgehen bei ausländischen Straftätern.

Teil eines solchen Deals sei aber auch eine Einreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland, so der Sprecher. Die Länge werde jeweils von einem Richter festgelegt - in diesem Fall 20 Jahre.

Durch seine Einreise am Dienstag verstieß der Mann gegen die noch immer gültige Einreisesperre. Diese wäre erst am 18. Oktober 2018 abgelaufen.

Als ihm die Beamten den Zeitraum vorrechneten, bemerkte der Mann seinen Rechenfehler und ließ sich widerstandslos festnehmen. Weil er sich verrechnet hatte, wurde der in Frankreich lebende Mann zur Verbüßung seiner Reststrafe von drei Jahren in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Trotz des knappen Zeitraums, um den sich der Mann vertan hat, könne er nicht mit Milde rechnen, so der Sprecher: „Er hat damit ja gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen.“

(csr)
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