Flughafen Düsseldorf Reisender wollte mit Koffer voller Waffen nach Thailand fliegen

Düsseldorf · Wurfsterne, ein Kurzschwert, diverse Messer, ein Pfeilabschussgerät samt Pfeilen und noch einige Waffen mehr - damit wollte ein Mann vom Düsseldorfer Flughafen aus nach Thailand fliegen. Polizeilich gesucht wurde er auch noch.

 Mit diesen Gegenständen wollte ein Mann nach Thailand fliegen.

Mit diesen Gegenständen wollte ein Mann nach Thailand fliegen.

Foto: Bundespolizei

Einen Mann mit einem Koffer voller Waffen haben Beamte der Bundespolizei am 3. Dezember am Düsseldorfer Flughafen erwischt. In seinem Koffer befanden sich insgesamt 19 verbotene Gegenstände.

Der 50-jährige Besitzer hatte versucht von Düsseldorf über Istanbul nach Phuket in Thailand zu reisen. Er wurde an Beamte der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Düsseldorf übergeben. Wenige Tage später wurde er erneut festgenommen.

Zu den sichergestellten Gegenständen gehörten verschiedene Wurfsterne, ein Springmesser, ein Faustmesser, ein Zielpunktprojektor, ein Pfeilabschussgerät samt Pfeilen, ein Jagdmesser, ein Kurzschwert, Teleskopschlagstöcke, Wurfmesser und ein Einhandmesser.

Während der Kontrolle im Flughafen konnte zudem ermittelt werden, dass der Mann polizeilich bekannt und in zwei Fälle gesucht wurde. Anlass dafür waren ein Verkehrsdelikt - Trunkenheit im Verkehr - und eine Freiheitsberaubung.

Nach Sicherstellung der Waffen und Einleitung verschiedener Verfahren, wurde der Mann an die Polizei überstellt. Der Festgenommene wurde einen Tag später beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt und anschließend auf freien Fuß gesetzt.

Nur vier Tage später trat der 50-Jährige erneut bei einem Ausreiseversuch am Flughafen in Erscheinung. Diesmal wollte er mit einem Flieger nach Istanbul fliegen. Bei der Passkontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht.

Das Amtsgericht Dortmund hatte eine Untersuchungshaft angeordnet und den Mann zur Festnahme ausgeschrieben. Bei den zur Last gelegten Delikten handelt es sich um Freiheitsberaubung, Misshandlung sowie Raub. Nach Eröffnung des Haftbefehls musste er wegen begründeter Fluchtgefahr die angeordnete Untersuchungshaft antreten.

(csr)
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