Flughafen Düsseldorf Mann wollte mit 870.000 Euro Bargeld ausreisen

Düsseldorf · Der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen ist ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Sie fanden bei einem Reisenden zwischen Büchern versteckt fast 870.000 Euro Bargeld. Der Mann wollte damit nach China ausreisen.

Der Mann hatte das Bargeld zwischen chinesischen Büchern versteckt.

Der Mann hatte das Bargeld zwischen chinesischen Büchern versteckt.

Foto: Zollfahndung Essen

Bereits am 10. November fiel den Beamten im Rahmen einer Gepäcknachkontrolle ein Koffer mit zehn Bargeldpakten auf. Diese waren zwischen chinesischen Büchern versteckt. Insgesamt handelte es sich um 634.000 Euro.

Eigentümer des Koffers war ein 26-jähriger Franzose, chinesischer Abstammung, der beabsichtigte, von Düsseldorf über Russland nach China auszureisen. Der Reisende samt Koffer wurde daraufhin an Beamte des Hauptzollamtes Düsseldorf übergeben.

Dort wurde festgestellt, dass der Franzose einen weiteren Koffer aufgegeben hatte. In diesem befanden sich weitere fünf als Bücher getarnte Bargeldpakete mit 223.960 Euro. In seiner Geldbörse hatte der Reisende nochmal über 6000 Euro in bar. Der französische Passagier hatte somit nicht nur insgesamt 864.415 Euro Bargeld entgegen den Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung bei der Ausreise nicht ordnungsgemäß angemeldet, sondern das Bargeld auch noch besonders versteckt.

Daher leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmittel bei der Ausreise gegen den Mann ein. Der Reisende konnte auch keine Angaben bezüglich der Herkunft, der Eigentümer sowie zum Verwendungszweck des Bargeldes machen. Er gab lediglich an, dass das Geld nicht ihm gehöre, er habe es bei verschiedenen chinesischen Landsleuten eingesammelt.

Insgesamt zählten die Beamten fast 870.000 Euro Bargeld.

Insgesamt zählten die Beamten fast 870.000 Euro Bargeld.

Foto: Zollfahndung Essen

Daraufhin übernahm die zuständige Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe von Zoll und Polizei den Fall, da neben der unterlassenen Bargeldanmeldung auch der Verdacht der Geldwäsche im Raum stand. Der Reisende verblieb auf freiem Fuß und konnte seine Reise anschließend fortsetzen. Das Geld wurde bis zur vollständigen Klärung der Herkunft sichergestellt.

(csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort