Flughafen Düsseldorf Gefängnis statt Mallorca

Düsseldorf · Beinahe hätte die Frau ihren Flieger am Düsseldorfer Flughafen nach Mallorca bestiegen. Doch Beamten der Bundespolizei fiel ein ausstehender Haftbefehl auf. Und so wurde aus der Playa de Palma die JVA im Rheinland.

Die Frau wollte von Düsseldorf nach Mallorca fliegen.

Die Frau wollte von Düsseldorf nach Mallorca fliegen.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Am Montagmorgen entdeckte die Bundespolizei bei einer stichpunktartigen Kontrolle eines Fluges nach Mallorca eine 54-Jährige, die zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht München hatte im Februar 2018 gegen die Frau Untersuchungshaft angeordnet, da sie verdächtig wird, Steuern hinterzogen zu haben.

Ihr wird vorgeworfen in den Jahren 2010 bis 2012 bei einem Verein in München tätig gewesen zu sein und dort Einkünfte erzielt, jedoch keine Steuererklärung eingereicht haben soll. In sieben Fällen soll die Gesuchte Steuern in Höhe von knapp 53.400 Euro unterschlagen haben.

Da die Gesuchte unter ihrer Adresse in Spanien nicht zu erreichen war, ging das Gericht davon aus, dass sie sich dem Verfahren entziehen will. So wurde gegen die Frau Untersuchungshaft angeordnet. Nach ihrer Festnahme wurde sie dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Außerdem wurde ein 26-Jähriger bei einem Flug nach Barcelona angetroffen, der von der Staatsanwaltschaft Köln aufgrund eines Vollstreckungsauftrages gesucht wurde. Das Amtsgericht Köln hatte gegen den Mann im Oktober 2019 eine Zahlung in Höhe von 440 Euro angeordnet. Er beglich die Zahlung bei der Bundespolizei und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.

Bereits am Sonntagnachmittag stellte die Bundespolizei bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul einen 38-Jährigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.

Das Amtsgericht München hatte den Mann im September 2018 rechtskräftig wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Da der Mann die Strafe bisher nicht beglich, wurde er durch die Staatsanwaltschaft München gesucht.

Der verurteilte Mann konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens nicht begleichen und wurde deshalb in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

(csr)
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