Bundespolizei in Düsseldorf Dieb, Drogenhändler, Fälscherin - Festnahmen am Flughafen

Düsseldorf · Fünf gesuchte Straftäter konnte die Bundespolizei am Flughafen festnehmen. Drei von ihnen - darunter ein Drogenhändler - wanderten ins Gefängnis, zwei durften schließlich weiterreisen.

Der Flughafen Düsseldorf.

Der Flughafen Düsseldorf.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hat am vergangenen Wochenende fünf mit Haftbefehlen gesuchte Personen festgenommen. Drei der Gesuchten sitzen nun im Gefängnis. Zudem wurden mehr als 1000 Euro Geldstrafen eingezogen.

Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina im Kosovo wurde am Freitagvormittag ein 51-Jähriger entdeckt, der im Januar 2019 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt und zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro konnte der in Belgien lebende Mann nicht begleichen. Zur Verbüßung seiner 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe wurde er den Justizbehörden übergeben.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina am Freitagnachmittag wurde ein 34-Jähriger kontrolliert, gegen den die Staatsanwaltschaft Halle im August 2017 einen Haftbefehl wegen Drogenhandels erlassen hatte. Er war 2014 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und dann 2017 abgeschoben worden. Es verblieb eine Restfreiheitsstrafe von mehr als sieben Monaten. Die muss der Mann nun absitzen.

Ebenfalls am Freitagnachmittag wurde bei einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Alicante in Spanien ein 41-Jähriger festgestellt, gegen den ein Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung vorlag. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 750 Euro konnte der in Tschechien lebende Mann seine Reise fortsetzen.

Während des Streifendienstes am Flughafen wurde ein 31-jähriger Mann durch die Bundespolizisten kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht wurde. Die Geldstrafe in Höhe von 70 Euro konnte der Mann nicht begleichen und musste somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 14 Tagen antreten.

Zuletzt wurde am Samstagmorgen eine 46-jährige Frau bei einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Barcelona kontrolliert. Gegen die wegen Urkundenfälschung Verurteilte lag ein Haftbefehl. Sie konnte die 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 570 Euro abwenden und ihre Reise fortsetzen.

(csr)
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