Zoll am Flughafen Düsseldorf Fluggast aus Moskau reist mit Maschinenpistole im Koffer ein

Düsseldorf · Der Zoll hat am Düsseldorfer Flughafen eine Maschinenpistole und ein Trommelmagazin im Koffer eines Reisenden aus Moskau gefunden. Der 46-Jährige beteuerte, dass es sich dabei um keine echte Waffe handelt. Es sei ein Geschenk für einen Freund.

Flughafen Düsseldorf - Maschinenpistole in Koffer gefunden
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Flughafen Düsseldorf - Maschinenpistole in Koffer gefunden

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Foto: Zoll Düsseldorf

Eine Maschinenpistole als Gastgeschenk, das ist auch für den Zoll am Flughafen Düsseldorf ein ungewöhnlicher Fund. Entdeckt wurde die Waffe bei einem 46-jährigen Reisenden aus Moskau. Bei der Röntgenkontrolle seines Gepäcks am erkannten die Zöllner Gegenstände, bei denen es sich um Waffenteile handeln könnte.

Nach der genaueren Kontrolle des Koffers fanden die Beamten schließlich ein Trommelmagazin sowie eine Maschinenpistole Modell PPSh-41. Der russische Staatsangehörige beteuerte, dass es sich bei der Maschinenpistole nicht um eine echte Waffe handeln würde, sondern lediglich um eine detailgetreue Replik.

Diese sei für einen Freund in Deutschland bestimmt, als Geschenk für ihn. Er habe die Waffe in Spanien gekauft und legte den Zöllnern russische Dokumente vor, die beweisen sollten, dass es sich bei der Maschinenpistole tatsächlich um ein Spielzeug handele. Allerdings habe er bereits bei der Einreise nach Polen Probleme mit der Pistole gehabt.

Nach eingehender Prüfung der Waffe stellten die Zöllner mehrere Probleme fest. „Das schwerwiegendste davon war, dass die Pistole mit verhältnismäßig einfachen Mitteln in einen schussfähigen Zustand gebracht werden kann“, sagte ein Sprecher des Zolls. Der Lauf sei nicht verschlossen gewesen und auch der Abzug habe ausgelöst. Zudem hätten die in Deutschland erforderlichen Prüfzeichen für Dekowaffen gefehlt.

Aufgrund dessen stellten die Zollbeamten die Waffe noch vor Ort sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein. Der Moskauer konnte daraufhin seine Reise fortsetzen, die Maschinenpistole verbleibt bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens beim Zoll.

(csr)
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