Düsseldorf-Oberbilk Unversteuerter Tabak – große Menge in Kiosk gefunden
Düsseldorf · Einen großen Fund unversteuerter Tabakwaren haben OSD-Kontrolleure in einem Kiosk in Düsseldorf-Oberbilk gefunden. Darunter waren mehr als 1200 E-Zigaretten, mehr als 40 Kilogramm Tabak und mehr als 60 Liquids.
Bei einer Routinekontrolle in einem Kiosk in Oberbilk haben Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) eine beträchtliche Menge unversteuerten Tabak sichergestellt. Die Ware wurde dem Zoll übergeben, den Betreiber erwartet ein Steuerstrafverfahren.
Zunächst hatten die OSD-Kontrolleure nur kleinere gewerberechtliche Mängel in dem Kiosk festgestellt. So fehlten etwa die Beschilderung zum Notausgang und der Aushang des Jugendschutzgesetzes.
Als eine der anwesenden Personen unvermittelt in die hinteren Lagerräume flüchtete, wurden die OSD-Kräfte stutzig. Die Person wurde gestellt, dabei fiel den OSD-Leuten unversteuerter Wasserpfeifentabak im Lagerraum auf. Aufgrund dieses Fundes wurde das komplette Geschäft kontrolliert.
Dabei fanden die Einsatzkräfte in den Geschäftsräumen - verteilt in Schubladen, unter der Theke oder in verpackten Kartons - zahlreiche Packungen, Dosen und Tütchen. Insgesamt 1213 E-Zigaretten, 42,8 Kilogramm Wasserpfeifentabak, vier Kilogramm Shiazo-Steine, 19 Nikotinshots und 63 Liquids wurden sichergestellt - allesamt ohne oder mit gebrochener Steuerbanderole.
Eine weitere OSD-Streife half beim Abtransport der Waren. Der Fund wurde dem Zoll übergeben, der die Waren sichtet und den Schaden ermittelt. Den Betreiber des Kiosks erwartet ein Steuerstrafverfahren.
Bereits am Vormittag hatten die Einsatzkräfte in einem Betrieb in Stadtmitte Tabak ohne Steuerbanderole sichergestellt. Auch dort fielen den Dienstkräften, abgesehen von diversen gaststättenrechtlichen Mängeln, ein paar Dosen Tabak auf. Am Ende wurden 3,6 Kilo Tabak ohne und mit gebrochener Steuerbanderole sowie 22 Tütchen Kautabak gefunden.
Hintergrund Steuerhehlerei Ankauf, Verkauf und Nutzung von unversteuertem Tabak ist eine Straftat und wird als gewerbsmäßige Steuerhehlerei geahndet. Wasserpfeifentabak, Ersatzstoffe und Zigaretten dürfen dem Endkunden nur in einer unbeschädigten Kleinverkaufspackung mit unversehrtem deutschen Steuerzeichen abgegeben werden.
Liquids für E-Zigaretten sind mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022 Steuergegenstand geworden. Der Verkauf von Restbeständen war noch bis zum 12. Februar 2023 erlaubt. Elektronische Einwegzigaretten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Inhalt höchsten zwei Milliliter beträgt. Verpackungen müssen einen Warnhinweis in deutscher Sprache enthalten.