Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf Zu früh nach Deutschland zurückgekehrt - Festnahmen

Düsseldorf · Drei gesuchte Männer konnte die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen festnehmen. Gleich zwei von ihnen hatten sich offenbar verrechnet: Sie waren nach einer Abschiebung zu früh wieder nach Deutschland zurückgekehrt und sitzen jetzt wieder im Gefängnis.

Bundspolizisten bei der Einreisekontrolle. (Symbolbild)

Bundspolizisten bei der Einreisekontrolle. (Symbolbild)

Foto: dpa/Fabian Sommer

Drei gesuchte Männer konnte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf bei Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Samstag festnehmen. Gleich zwei von ihnen haben sich offenbar verrechnet: Sie waren nach einer Abschiebung zu früh wieder nach Deutschland zurückgekehrt und sitzen jetzt wieder im Gefängnis.

Bei dem ersten Gesuchten am Samstagmorgen handelte es sich um einen türkischen Staatsangehörigen, der aus Elazig/Türkei eingereist war. Bei ihm stellten die Beamten der Bundespolizei während der Einreisekontrolle fest, dass der 46-Jährige seit März 2005 von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen schweren Raubes und versuchter Erpressung per Haftbefehl gesucht wurde.

Im November 2001 war er zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Großteil hatte der Mann bereits verbüßt, bevor er abgeschoben wurde. „Sein Haftbefehl war aber noch nicht gelöscht worden“, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei. Über den Zeitraum würden die Verurteilten vor Abschiebung immer unterrichtet. „So hat er sich entweder verrechnet oder aber geglaubt, daran würde sich schon niemand mehr erinnern.“ Nach seiner Festnahme wurde er an die zuständigen Justizbehörden übergeben.

Nur wenige Stunden später passierte dann der zweite Fall. Ein 62-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger wollte nach Istanbul fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Mai 2014 einen Haftbefehl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels in 183 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 15 Fällen gegen den im Juni 2013 zu vier Jahren Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen hatte.

Hiervon verblieb eine Restfreiheitsstrafe von zwei Jahren, da auch dieser Mann abgeschoben worden war. Da auch er sich somit zu früh wieder in Deutschland aufhielt, wurde er ebenfalls festgenommen und ins Gefängnis gebracht.

Der dritte Fall verlief für den Erwischten glimpflicher. Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach London wurde bei einem 35-Jährigen festgestellt, das die Staatsanwaltschaft Essen im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im August 2018 Verurteilten erlassen hatte.

Die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro konnte von dem in den Niederlanden lebenden Mann beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach London an.

(csr)
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