Waffenverbotszone in Düsseldorf Messer und eine Pistole bei Kontrollen entdeckt

Düsseldorf · Bei Kontrollen der Waffenverbotszone in der Düsseldorfer Altstadt hat die Polizei mehrere Messer und eine Gas-Schreckschuss-Pistole sichergestellt. Es wurden mehr als 200 Personen überprüft.

Waffen bei Kontrollen in Düsseldorfer Altstadt sichergestellt
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Waffen bei Kontrollen in Düsseldorfer Altstadt sichergestellt

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Foto: Polizei

Mehrere Messer und eine Schreckschuss-Pistole hat die Düsseldorfer Polizei in der Altstadt bei einer Schwerpunktkontrolle der Waffenverbotszone am Samstag beschlagnahmt.

Gemeinsam mit der Bereitschaftspolizei kontrollierten die Beamten je nach Besucherströmen an unterschiedlichen Standorten. Insgesamt wurden am Samstagabend und in der Nacht zu Sonntag 213 Personen überprüft. Dabei beschlagnahmte die Polizei sechs Messer und eine Gas-Schreckschuss-Waffe.

Die Polizei kündigte weitere Kontrollen in der Waffenverbotszone an: „Wir wollen mögliche Gewalttäter auf diese Weise frühzeitig polizeilich identifizieren“, sagte ein Sprecher.

Immer wieder kommt es in der Altstadt zu blutigen Gewalttaten, häufig sind dabei auch Messer im Spiel. Zum Zeitpunkt der Kontrollen kam es am späten Samstag zu einem weiteren Zwischenfall mit einer Stichwaffe knapp außerhalb der Waffenverbotszone in Stadtmitte. Ein 24-Jähriger wurde dabei, vermutlich durch einen Minderjährigen, so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste.

 Schilder weisen auf die Waffenverbotszone hin.

Schilder weisen auf die Waffenverbotszone hin.

Foto: dpa/David Young

Ende Juli hatte die Polizei eine Bilanz zu Messerangriffen in dem Düsseldorfer Ausgehviertel gezogen: Demnach kam es im 2021 zu 21 Fällen von Körperverletzungen und Totschlagsdelikten mit Messern allein in der Altstadt. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es neun Messertaten. Zu Messern zählt die Polizei bei dieser Auswertung auch ähnliche Stichwaffen.

Seit Ende vergangenen Jahres dürfen an Wochenenden in der Düsseldorfer Altstadt keine Waffen mehr mitgeführt werden. Das Verbot ist temporär und gilt jeden Freitag- und Samstagabend sowie vor und an Feiertagen und an Karneval, jeweils ab 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr.

Zu diesen Zeiten dürfen Altstadt-Besucher keine Waffen wie Elektroschocker, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern, Reizgas oder Pfefferspray mit sich führen. Die Polizei kann dort anlasslos Personen kontrollieren, verbotene Waffen einziehen sowie Verstöße sanktionieren – mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

(csr)
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