Internationaler Haftbefehl Bundespolizei fasst gesuchten Straftäter am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf · Der Mann soll unter anderem im Besitz verbotener Waffen sein und sich des Kindesentzugs schuldig gemacht haben. Nach ihm wurde international gefahndet. Jetzt konnte der 24-Jährige bei der Einreise am Düsseldorfer Flughafen gefasst werden.

 Reisende warten am Düsseldorer Flughafen. (Archiv)

Reisende warten am Düsseldorer Flughafen. (Archiv)

Foto: dpa/David Young

Der Mann war mit einem Flugzeug aus Erbil im Irak in Düsseldorf gelandet. Bei der Einreisekontrolle am Samstagabend stellten die Beamten der Bundespolizei dann fest, dass nach dem 24-Jährigen international gefahndet wurde.

Die niederländischen Behörden hatten am gleichen Tag einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen, da dieser wegen des Verdachts der Bedrohung, des Besitzes verbotener Waffen sowie Kindesentzuges gesucht wurde. Dem in den Niederlanden lebenden Mann wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei eröffnet. Anschließend wurde er zur Durchführung des Auslieferungsverfahrens an die Justizbehörden übergeben.

Am späten Sonntagabend kontrollierten die Beamten dann einen Mann, der aus Birmingham in Großbritannien kommend in Deutschland einreisen wollte. Dabei wurde festgestellt, dass der 34-Jährige von der Staatsanwaltschaft Essen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wurde.

Der in Duisburg lebende Mann konnte seine Heimreise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 130 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 13 Tagen abwenden konnte.

Bereits in der vergangenen Woche verhaftete die Bundespolizei am Flughafen einen Mann, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Dublin/Irland vorstellte. Gegen den 39-jährigen, in Großbritannien lebenden Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen wegen Nötigung und Beleidigung vor.

Der im September 2020 Verurteilte konnte seine Reise jedoch fortsetzen, da er die Geldstrafe von 1200 Euro begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 40 Tagen abwenden konnte.

Außerdem nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Reisenden fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Mann wollte nach Antalya zu fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 36-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau wegen Kennzeichenmissbrauchs vorlag. Doch auch dieser Reisende konnte seinen Weg fortsetzen, da er die Geldstrafe von 3000 Euro begleichen konnte.

(csr)
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