Flughafen Düsseldorf Seit acht Jahren Gesuchter zeigt gefälschten Ausweis und flüchtet

Düsseldorf · Der Mann wurde seit 2015 per Haftbefehl gesucht. Jetzt kam er mit dem Flieger in Düsseldorf an und legte einen gefälschten Ausweis vor. Als das auffiel, ergriff er die Flucht. Weit kam er nicht.

 Reisende warten im Düsseldorfer Flughafen auf ihren Abflug. (Archiv)

Reisende warten im Düsseldorfer Flughafen auf ihren Abflug. (Archiv)

Foto: dpa/David Young

Ein seit Jahren per Haftbefehl gesuchter Mann versuchte jetzt, am Flughafen Düsseldorf nach Deutschland einzureisen - in weiser Voraussicht mit einem gefälschten Ausweis. Der fiel den Beamten der Bundespolizei jedoch sofort auf.

Der 38-Jähriger kam am Freitagnachmittag mit einem Flieger aus Athen in Düsseldorf an. Bei einer stichprobenartigen Einreisekontrolle überreichte der Mann den Beamten ein vermutlich gefälschtes Identitätspapier mit abweichenden Personalien.

Die Beamten erkannten bei dem vorgelegten Ausweis jedoch Fälschungsmerkmale und stellten anhand der aufgeführten Personaldaten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits im Juni 2015 einen Haftbefehl wegen Betruges in 14 Fällen gegen den Mann erlassen hatte. Demnach wurde der Mann im Oktober 2014 zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Auf dem Weg in die Diensträume der Bundespolizei versuchte der Mann dann zu flüchten und stieß während seiner Flucht mehrere Reisende zu Boden. Die Flucht jedoch konnte durch die Bundespolizisten schnell beendet werden. Dabei leistete der Mann Widerstand gegen die eingesetzten Beamten.

Neben dem offenen Haftbefehl und die ihm damit bevorstehende Freiheitsstrafe hat sich der Mann nun noch wegen des Straftatverdachts der Urkundenfälschung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten. Entsprechende Strafverfahren gegen ihn wurden eingeleitet. Nach Beendigung aller erforderlichen Maßnahmen wurde er an die Justizbehörden überstellt.

Im Verlauf des Wochenendes konnte die Bundespolizei am Flughafen sieben weitere gesuchte Personen festnehmen. Nach einem Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gefahndet. Der erste wurde im Juni 2023 durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Diebstahls und der zweite einen Monat später durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Nötigung ausgestellt. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und muss nun für 140 Tage ins Gefängnis. Die übrigen Reisenden konnten nach Zahlung der Geldstrafen ihre Reisen fortsetzen.

(csr)
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