Düsseldorf-Bilk 18-Jährige mit Butterflymesser erwischt

Düsseldorf · Ein verbotenes Butterflymesser hatte eine 18-Jährige in Düsseldorf in ihrem BH versteckt, als Beamte der Bundespolizei sie kontrollierten. Am Flughafen wurde ein Reisender erwischt, der noch mehr als 300 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hatte.

Eine 18-Jährige ist mit einem Butterflymesser erwischt worden. (Symbolbild)

Eine 18-Jährige ist mit einem Butterflymesser erwischt worden. (Symbolbild)

Foto: dpa/David Inderlied

In einem Zug der S-Bahnlinie 6 in Düsseldorf haben Beamte der Bundespolizei eine 18-Jährige aufgegriffen, die ein verbotenes Messer in ihrem BH versteckt hatte. Am Flughafen kam es zu zwei Festnahmen, einer der Männer hatte noch eine Reststrafe von mehr als 300 Tagen zu verbüßen.

Bundespolizisten beschlagnahmten am Sonntagmorgen ein Butterflymesser. Eine junge Frau führte dieses Messer in ihrer linken BH-Hälfte mit sich. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren gegen die 18-Jährige ein.

Eine Zeugin im Zug der Linie S6 berichtete den Beamten, dass die 18-Jährige ein Messer mit sich führe. Sie habe damit niemanden bedroht, aber führte es sichtbar mit sich. Bundespolizisten begleiteten die Verdächtige an der Haltestelle Düsseldorf-Volksgarten aus Zug.

Eine Beamtin der Bundespolizei durchsuchte die junge Frau und fand ein Butterflymesser in ihrem BH. Das Messer mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen und einer Klingenlänge von zwölf Zentimeter wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Frau konnte vor Ort entlassen werden.

Bereits am Freitagabend wurde während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Danzig ein 46-jähriger Mann kontrolliert, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte im Februar 2014 einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den Mann erlassen.

Demnach wurde der Mann im August 2011 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Hiervon ist noch eine Restfreiheitsstrafe von 317 Tagen offen. Die Bundespolizisten eröffneten dem in Polen lebenden Mann den Haftbefehl und übergaben ihn an die Justizbehörden.

Kurz zuvor wurde ein 28-jähriger Mann bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest erwischt, der ebenfalls zur Fahndung ausgeschrieben war. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) im Januar einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im September 2021 Verurteilten ausgestellt.

Die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen konnte der in Rumänien lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.

(csr)
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