Einsätze der Bundespolizei in Düsseldorf Fliegende Kaffeebecher, Rührstäbchen und Zuckerdosen

Düsseldorf · Am Düsseldorfer Hauptbahnhof hatte die Bundespolizei am Wochenende einen Einsatz wegen fliegender Kaffeebecher, Rührstäbchen und Zuckerdosen. Am Flughafen wurden mehrere Personen festgenommen, 10.000 Euro konnten eingezogen werden.

 Der Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Der Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Foto: Christoph Schroeter

Im Düsseldorfer Hauptbahnhof kam es in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu einer Auseinandersetzung an einem Kaffeeverkaufsstand. Ein Reisender (30) und ein Mitarbeiter (52) bewarfen sich mit Rührstäbchen, Kaffee und einer Zuckerdose. Die Bundespolizei beendete die Streitigkeiten und leitete gegen beide Männer ein Strafverfahren wegen der Körperverletzungsdelikte ein.

Der 30-Jährige versuchte, mit dem Verkäufer wegen seines bestellten Kaffees zu verhandeln. Als die Versuche keinen Anklang fanden, schmiss er den Becher mit den Rührstäbchen auf den Mitarbeiter. Der nahm daraufhin den immer noch auf der Theke stehenden Kaffee und bewarf den 30-Jährigen damit. Das Heißgetränk landete auf dessen Oberkörper. Im weiteren Verlauf griff der Reisende zum Zuckerstreuer aus Glas und warf ihn auf den Mitarbeiter.

Beamte der Bundespolizei mussten die Kontrahenten schließlich trennen. Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Am Flughafen konnte die Bundespolizei am Wochenende sechs zur Fahndung ausgeschriebene Personen festnehmen. Darunter war ein 40-Jähriger, gegen den gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zehn Fällen vorlagen. Der in Marsberg wohnhafte Mann konnte seine Reise nach Belgrad fortsetzen, nachdem er eine Geldstrafe 6000 Euro bei der Bundespolizei bezahlt hatte.

Eine Reisende auf dem Weg nach Istanbul wurde von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Betruges gesucht. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro konnte die 26-Jährige eine Haftstrafe von 120 Tagen umgehen und ihre Reise fortsetzen.

Schließlich wurde noch ein 55-Jähriger festgenommen, der auf dem Weg nach Manchester war. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen die Antragspflicht bei juristischen Personen gegen ihn erlassen. Doch auch er konnte die Freiheitsstrafe von 60 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro abwenden.

(csr)
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