Schadenersatz- und Regressansprüche Was Betroffene des Brandes im Düsseldorfer Marienhospital jetzt wissen müssen
Düsseldorf · 19 Menschen wurden beim Brand des Marienhospitals verletzt; andere Patienten kamen mit dem Schrecken davon, wurden teils auf dem Parkplatz behandelt. Die Spätfolgen sind noch nicht abzusehen. Eine Fachanwältin rät, sich rechtliche Hilfe zu suchen.
Beim Brand des Marienhospitals hat es eine Reihe von Verletzten gegeben, die teils schwere körperliche Schäden davontrugen. Für diese Schäden haftet womöglich die so genannte Verwaltungsberufsgenossenschaft, die für solche Fälle Betroffene in Krankenhäusern absichert. Miriam Battenstein, Anwältin in Düsseldorf, hat sich auf solche Fälle spezialisiert. Sie weiß aus Erfahrung, dass viele Menschen nie von der Genossenschaft gehört haben und es daher versäumen, sich Hilfe zu holen. „Es kann soweit gehen, dass Hinterbliebene eine Rente bekommen oder andere Folgeschäden, in diesem Falle die des Brandes, über diese Genossenschaft abgesichert sind.“ Die Fachfrau rät daher Betroffenen dringend, entsprechenden Beistand zu suchen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.