Prozess in Düsseldorf Bank verlangt 4.000 Euro von Bankräuber zurück

Skurriler Zivilprozess vor dem Landgericht Düsseldorf: Dort sträubt sich ein 48-jähriger verurteilter Bankräuber entschieden gegen eine Forderung der Sparkasse. Sie will das Geld zurück, das er dort erbeutet hat.

 Dass er die Sparkasse ausgeraubt hat, hat er schon zugegeben. Doch nun will der geständige Bankräuber (hier rechts neben seinem Anwalt) nicht für weitere 4.000 Euro verantwortlich sein, die verschwunden sind.

Dass er die Sparkasse ausgeraubt hat, hat er schon zugegeben. Doch nun will der geständige Bankräuber (hier rechts neben seinem Anwalt) nicht für weitere 4.000 Euro verantwortlich sein, die verschwunden sind.

Foto: Wulf Kannegießer

Der geständige und inzwischen verurteilte Räuber hatte eine Bilker Sparkassen-Filiale an der Brunnenstraße zwei Mal binnen weniger Monate überfallen. Am Montag verlangte die Bank vor dem Landgericht zusätzliche 4000 Euro von dem Häftling.

Der wiegelt aber ab. Er sei samt Beute doch kurz nach dem zweiten Raub im Oktober 2016 schon verhaftet worden, hatte damals nicht mal die Zeit, den "Haufen Geld" zu zählen, den er gerade in einem Gebüsch versteckt hatte. Wo aber die Differenz von 4000 Euro sonst geblieben sein könnte, "darüber darf jeder spekulieren", so sein Anwalt. Ein Urteil der Zivilkammer gibt es noch nicht.

Der spielsüchtige Bankkaufmann hatte bei seinem Strafprozess Anfang Januar im Plauderton alle Vorwürfe zugegeben, hatte detailliert gestanden, wie er seine einstige Stammfiliale der Sparkasse mit einer Karnevalsmaske und einer Spielzeugwaffe gleich zwei Mal heimgesucht hatte.

Beim ersten Coup im Februar 2016 konnte er 16.500 Euro erbeuten. Das habe aber nicht gereicht, um alle Schulden zurückzuzahlen, weil er wegen seiner Zocker-Leidenschaft allein bei einer anderen Bank damals schon mit 60.000 Euro in der Kreide stand. Von Mietrückständen, Privatdarlehen und überzogenem Dispo mal abgesehen.

Also sei er Ende Oktober 2016 erneut losgezogen, habe wieder seiner Ex-Stammfiliale einen bewaffneten Besuch abgestattet. Diesmal packte eine Kassiererin kurz vor Schalterschluss seine mitgebrachte Plastiktüte bis obenhin voll, "Scheine von 500 bis fünf Euro wild durcheinander", so der 48-Jährige am Montag vor dem Landgericht.

Sparkasse glaubt, dass der Bankräuber 4.000 Euro mehr erbeutet hat

Wie hoch seine Beute konkret war, habe er erst viel später in der U-Haft erfahren. Denn weil er direkt ab dem Überfall von einem Kunden verfolgt, dann von der Polizei verhaftet worden ist, "war es praktisch gar nicht möglich", das ganze Geld zu zählen oder "4000 Euro verschwinden zu lassen".

Fakt ist allerdings: In seinem Gebüschversteck gefunden und beschlagnahmt wurden damals lediglich 31.380 Euro. Die Stadtsparkasse befand jedoch, dass an jenem Tag aus jener Filiale exakt 4000 Euro mehr verschwunden seien, also 35.380 Euro. Neben den 16.500 Euro vom ersten Überfall (die der Räuber inzwischen als Rückforderung der Sparkasse anerkannt hat), müsse der 48-Jährige jetzt also auch für die verschwundenen 4000 Euro gerade stehen, so die Ansicht der Sparkasse.

Die Sparkasse hat das Geld nicht verloren, sagt ein Experte

Ein Bankexperte erklärte am Montag, bei der Stadtsparkasse würden "nur sehr selten" überhaupt mal Fehlbestände festgestellt. So sei 2016 (neben dem hiesigen Fall) nur ein einziges Mal ein Fehlbetrag aufgefallen. Ein Rechen- oder Bilanzfehler sei also nahezu ausgeschlossen. Für das Geldinstitut ist daher klar, wer für die Raub-Differenz von 4000 Euro jetzt gerade stehen muss.

Doch der inzwischen zu vier Jahren Haft für beide Überfälle verurteilte Bankräuber will sich dieses Defizit der Sparkasse nicht anrechnen lassen. In allen Einzelheiten beschrieb er noch einmal seinen kurzen Fluchtweg bis zur Festnahme. Und beteuerte, bei ihm habe die Polizei (neben der Beute in der Tüte) kein Bargeld gefunden. Und wie er in den wenigen Minuten bis zur Festnahme exakt 4000 Euro hätte abzählen und verschwinden lassen sollen - das sei ihm rätselhaft. Falls nicht doch noch eine Einigung zwischen beiden Seiten gelingt, will das Landgericht am 19. Juni eine Entscheidung verkünden.

(wuk)
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