Düsseldorf Biene an Bord verzögert Flugzeug-Start

Düsseldorf · Wegen einer Biene, die in die Technik eines Flugzeugs eindrang und einen Flug von Antalya nach Düsseldorf behinderte, erhält ein Passagier jetzt 400 Euro Ausgleichszahlung wegen erheblicher Verspätung.

Das entschied das Amtsgericht in einem gestern bekannt gewordenen Urteil. Demnach war die Flugverspätung durch das Insekt zwar ein "außergewöhnlicher Umstand", für den Airlines nicht haften müssen. Doch weil die Fluglinie nicht belegt hatte, was unternommen wurde, um die Verspätung in Grenzen zu halten, muss der Passagier trotzdem entschädigt werden. (Az: 36 C 6837/13)

Am Vortag hatte es ein Urteil in einem ähnlichen Fall gegeben, in dem eine Maus an Bord einen Flug verzögert hatte. Ähnlich wie in diesem Fall ging das Gericht auch bei der Biene davon aus, dass deren Umtriebe für die Airline weder vorhersehbar noch vermeidbar waren. Denn das Insekt hatte sich ins so genannte Pitot-Rohr verkrochen, hatte dadurch die Geschwindigkeitsmessung der Maschine blockiert.

Das Flugzeug musste am Boden bleiben, eine nachfolgende Maschine des Klägers konnte dann erst mit erheblicher Verspätung starten. Laut Urteil hatte die Fluggesellschaft in diesem Fall aber (anders als beim Maus-Fall) nicht dargelegt, was getan wurde, um den Folgeflug doch noch halbwegs pünktlich starten zu lassen. Nur deswegen war diese Klage des Passagiers erfolgreich. Im Maus-Fall war eine Entschädigung für Passagiere versagt worden, weil die dortige Fluglinie zügig für eine Ersatzmaschine gesorgt hatte.

(wuk)
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