Düsseldorf Bewährungsstrafe für Raab gefordert

Düsseldorf · Staatsanwälte sprechen von "gewisser Gewinnsucht" des Ex-Uniklinik-Chefs.

Wegen jahrelanger Untreue in besonders schwerem Fall soll Ex-Uniklinik-Chef Wolfgang Raab zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt werden. Dafür plädierten gestern die Staatsanwälte vorm Landgericht. Raab (63) habe durch den Betrieb einer zahnärztlichen Privatambulanz, die fast durchweg von einem Mitarbeiter betreut worden sei, der aus Uni-Mitteln bezahlt wurde, bei der Uni einen Schaden von 208.000 Euro verursacht. Die Richter gehen inzwischen jedoch von nur 29.000 Euro Schaden aus. "Dann müsste der Angeklagte freigesprochen werden", so einer der Staatsanwälte. Das Plädoyer der Verteidiger und das Urteil werden am 31. Januar erwartet.

Per Rundumschlag haben die Staatsanwälte gestern nicht nur Raab attackiert, dem sie "eine gewisse Gewinnsucht als ein beherrschendes Motiv" unterstellten und sogar eine "Rücksichtslosigkeit gegenüber der Wissenschaft". Durch sein Handeln sei der Uni-Mitarbeiter ja von seiner eigentlich auf Wissenschaft ausgerichteten Arbeit abgehalten worden. Zudem sprachen die Ankläger von "tatbegünstigenden Strukturen an der Uni und im Wissenschaftsministerium", durch die Mitteilungen über die Raab-Taten stets "im Sande verlaufen" seien. Dadurch habe man Raab die jahrelange Untreue "leicht gemacht".

Doch eine Anregung der Verteidiger, das Raab-Verfahren "wegen geringer Schuld" und eine Auflage von 60.000 Euro einzustellen, wiesen die Staatsanwälte brüsk zurück. Sie beharrten auf ihrer eigenen Schadensberechnung und kamen nach einer Bereinigung der anfangs auf 350.000 Euro lautenden Anklage immer noch auf mehr als 200.000 Euro. Und das, obwohl sich das Gericht zuvor dem Rechenmodell der Verteidiger angeschlossen hatte. Darin war der Schaden für die Uni mit nur noch 28.348,96 Euro beziffert worden. Die Staatsanwälte bezeichneten ihren Schlussvortrag gegen Raab dennoch als Antrag "mit Augenmaß".

(wuk)
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