Betrug und Untreue Bewährungsstrafe für Hausverwalter

Düsseldorf · Zur Höchststrafe, die in Abwesenheit eines Angeklagten verhängt werden kann, hat das Amtsgericht jetzt einen 59-jährigen Wohnungsverwalter verurteilt. Mit schriftlichem Strafbefehl wurde gegen den Geschäftsführer einer Hausverwaltung wegen Betruges und Untreue ein Jahr Bewährungsstrafe festgesetzt.

(RP)
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