Urteil Bewährung für U-Bahn-Schläger

Düsseldorf · Knapp entging ein 27-jähriger U-Bahn-Fahrgast vor dem Landgericht einer Haftstrafe. Das Amtsgericht hatte ihn wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er im Juli 2009 beim Einsteigen in eine U-Bahn an der Heinrich-Heine-Alle frühmorgens zunächst einen Fahrgast angepöbelt, einen anderen angespuckt und mit einem Faustschlag verletzt hatte.

 Der junge Mann muss 100 Stunden Sozialarbeit leisten.

Der junge Mann muss 100 Stunden Sozialarbeit leisten.

Foto: kannegiesser

In der Berufung gegen das Urteil gewährte das Landgericht dem 27-Jährigen gestern eine Bewährungschance. Dafür muss er nun hundert Stunden Sozialarbeit ableisten.

Er sei damals "völlig von der Spur" gewesen, könne für sein Verhalten in der Bahn jetzt nur um Entschuldigung bitten — und habe daraus gelernt, dass er nun keinen Alkohol mehr anrühre. Damit unterstrich der 27-jährige Gelegenheitsarbeiter seine Reue und Einsicht in seinem Geständnis. Demnach habe er sich damals im Zug auf dem Weg zum Hauptbahnhof zwar mit einem Rentner in der Bahn angelegt und den Mann mehrfach angepöbelt.

Doch als er um sich gespuckt hatte und von einem anderen Fahrgast deswegen gepackt und zur Rede gestellt worden war, habe er sich "in die Ecke gedrängt gefühlt". Und er habe geglaubt, er sei zur "Notwehr" berechtigt, habe also ausgeholt und dem Kontrahenten ein blaues Auge geschlagen. Aber das Amtsgericht erkannte eine Notwehrlage nicht an. Nach dem sogenannten Jedermanns-Recht sind alle Bürger befugt, jemanden vorläufig festzunehmen und an die Polizei auszuliefern. Ein Atemtest beim Angeklagten ergab einen Alkoholwert von rund 1,2 Promille.

Auch das Landgericht sprach von einer "hässlichen Tat, die so nicht hingenommen werden kann. Der Jugend fehlt der nötige Respekt vor anderen!" Doch weil der Angeklagte nicht mehr straffällig wurde und Einsicht gezeigt hat, räumten die Richter ihm eine Bewährungschance ein.

(wuk)
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