Düsseldorf Bewährung für jungen Mann nach unerlaubter Autofahrt

Düsseldorf · Schon zum zweiten Mal hat es das Düsseldorfer Amtsgericht gestern mit einem 20-Jährigen zu tun gehabt, weil dieser ohne Führerschein durch die Stadt gefahren ist. Bereits 2015 hatte das Gericht ihn nach Jugendstrafrecht wegen zwei Fahrten, die er unerlaubt unternommen hatte, zu drei Wochen Arrest, 60 Arbeitsstunden und einer Arbeitslosen- und Ausbildungsberatung verpflichtet. Gestern ging es um einen dritten Fall aus dem August vergangenen Jahres, bei dem der Mann mit dem Opel Corsa seiner Schwester auf der Heinrich-Heine-Allee unterwegs war.

Den 20-Jährigen verurteilte der Richter zu einem Jahr Bewährungszeit und einem 15 Monate währenden Verbot, den Führerschein zu machen. Da er zuvor Bewährungsauflagen nicht erfüllt hatte und sich - laut eigenen Angaben aus Faulheit - Arbeitsstunden verweigert hatte, entschied das Gericht sich nach Anraten des Jugendgerichtshelfers für eine Beobachtungsphase. Nach dem Jahr soll entschieden werden, ob "schädliche Neigungen" erkennbar seien, die auch dann noch eine Jugendhaft nach sich zögen. "Mit erzieherischen Maßnahmen kommen wir nicht weiter", begründete der Richter diesen Urteilsspruch.

Der junge Mann beteuerte, die illegalen Fahrten zu bereuen und auch um deren Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu wissen. Zu seinen Gunsten sprach, dass er derzeit den Realschulabschluss an der VHS nachhole. Ob er dabei bleibt, muss er dem Gericht künftig alle drei Monate nachweisen.

(bur)
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