Amtsgericht Bewährung für falschen Milliarden-Erben

Düsseldorf · Trotz 34 Vorstrafen und zehn Jahren in Haft gab sich ein 64-jähriger Serienbetrüger immer wieder als Erbe eines 40-Milliarden-Vermögens aus - und hat auf diese Art seine Schwindler-Laufbahn bis vor wenigen Monaten fortgesetzt. Das gestand der Angeklagte am Dienstag vor dem Amtsgericht. Diesmal ging es um 12.000 Euro Schaden und um die Freiheit des Schwindlers.

Laut Anklage, die der 64-Jährige pauschal bestätigte, war es ihm als angeblich steinreichem Kaufmann gelungen, Anfang des Jahres in der Schweiz per Federstrich ein komplettes Unternehmen für Marmor, Granit und Natursteine samt einem privaten Wohnhaus zu kaufen.

Und im Vorgriff auf die Bezahlung ließ er sich von der bisherigen Fabrikchefin gleich mehrere Leihwagen zur Verfügung stellen. Doch als der Angeklagte dann darauf bestand, dass seine Horde geliebter Kaninchen auf einer Wiese des Anwesens stets auf weißen Handtüchern gebettet werden müssen — da kamen der Handelspartnerin doch noch Zweifel an der Seriosität des 64-Jährigen. Wenig später ist sein Schwindel dann aufgeflogen, der Vertragsabschluss endgültig geplatzt.

Auf Kosten gutgläubiger Zeitgenossen zu leben, war dem falschen Milliarden-Erben zuvor auch bei einem Ehepaar gelungen. Die Eheleute überließen ihm nicht nur Auto, sondern gaben ihm zudem eine Kreditkarte samt Geheimnummer, damit er Benzinkosten nicht aus eigener Tasche zahlen müsse. Bis zur Rückgabe der Karte musste das Paar dann aber monatelang warten — und bis dahin waren rund 10 000 Euro vom "Benzin-Konto" verschwunden. "Ja", nickte der Angeklagte dazu, "auch das stimmt."

Nur wegen dieses Geständnisses und weil die Betrügereien dem Serienschwindler "leicht gemacht worden" waren (so das Urteil) verzichtete das Gericht darauf, den Betrüger erneut in Haft zu schicken. Es setzte eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung aus.

(RP)
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