Geliebten geprellt Bewährung für "falsche Königstochter"

Düsseldorf · Als falsche Königstochter mit besten Verbindungen zu einer familieneigenen Goldmine hatte eine 30-jährige Ex-Tänzerin aus Ghana monatelang einen norwegischen Geschäftsmann hinter Licht geführt. Weil sie ihm zuletzt ohne Gegenleistung 300.000 Euro als Anzahlung für angeblich hundert Kilo feinsten Goldstaub entlockte, wurde die Frau gestern vom Landgericht mit ihrem Cousin (42) wegen schweren Betruges schuldig gesprochen.

Eine Haftstrafe von zwei Jahren für die Frau und 20 Monaten für den Cousin setzte das Gericht aber zur Bewährung aus und ließ beide sofort frei. In der Gerichtskantine feierte die Frau aus Ghana mit ihrem Anhang dann freudestrahlend ihre zurückgewonnene Freiheit.

"Das stimmt so." Mit denkbar knappen Erklärungen ihrer Anwälte ließen die Angeklagten gestern alle Betrugsvorwürfe rundweg bestätigen. Demnach hatte die Frau nach monatelangem Vorlauf den norwegischen Geschäftsmann (40) nicht nur um rund 90.000 Euro als Darlehen gebeten, sondern ihm (und einem seiner Geschäftspartner) für weitere 300.000 Euro kostbaren Goldstaub versprochen. Als der umgarnte Geliebte kurz doch mal skeptisch wurde, hatte sie ihm laut Anklage erklärt: "Wir sind doch ein Paar, was soll das?" Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Schwindelei "professionell" eingefädelt war. So hatte die Angeklagte dem Geliebten laut Urteil bei einer Ghana-Reise die Rolle einer "Prinzessin aus besten Kreisen" vorgespielt, hatte sich mit Leibwächtern umgeben und größeren Immobilienbesitz vorgetäuscht.

"Der Mann hat ihr das geglaubt", stellte das Gericht fest. Und er habe ihr den Betrug fortan "leicht gemacht". So akzeptierte er ohne weitere Nachforschung, dass ihr Cousin (ein arbeitsloser Messerschleifer aus Solingen) angeblich der Manager einer Goldmine in Ghana sei. Für seine Mitwirkung an dem Betrug bekam der 42-Jährige gestern eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Dass es überhaupt zur Bewährungs-Chance für beide kam, hatten die Verteidiger am gestrigen Prozesstag arrangiert. Mit den Anwälten des Norwegers handelten sie aus, dass die Betrugsbeute jetzt zum Großteil zurückgezahlt und auch der beschlagnahmte Schmuck der Afrikanerin nach Norwegen geschickt wird.

In Verbindung mit den Pauschal-Geständnissen sah das Gericht dann offenbar keinen Grund mehr, die Frau und den Cousin noch in Haft zu halten. Beiden wurden für die nächsten vier Jahre jedoch Bewährungshelfer zugeteilt. Völlig überraschend kam die Freilassung der Ex-Tänzerin aber wohl nur für die Zuschauer. Als die hochgewachsene Frau mit Angehörigen, Freunden und ihrem Anwalt zur Gerichtskantine ging, trug sie hochhackige, schwarze Lack-Pumps, die ladenneu aussahen.

(RP)
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