Al Qaida-Prozess Beugehaft für katholischen Seelsorger

Düsseldorf (dto). Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag gegen einen Katholischen Gefängnis-Seelsorger Beugehaft verhängt. Der Gemeindereferent war als Zeuge im Düsseldorfer Al Qaida- Prozess vernommenen worden und hatte die Frage des Gerichts unbeantwortet gelassen, ob er für einen der drei Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungsunternehmen recheriert habe. Er berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht als Seelsorger. Laut Gericht steht ihm dieses Recht in der Frage nicht zu, da sie nicht die Seelsorge betreffe.

Der Generalvikar des Erzbistums Köln, Dominik Schwaderlapp, forderte nach dem Prozesstag eine "besondere Sensibilität" im Umgang mit der Gefängnisseelsorge. Der Gemeindereferent hatte die Frage verneint, ob er für einen der Angeklagten Briefe aus der Justizvollzugsanstalt Wuppertal herausgebracht habe. Zur zweiten Frage bezüglich der Internet-Recherche verweigerte er die Aussage. Laut Gericht steht ihm dieses Recht in der Frage nicht zu, da sie nicht die Seelsorge betreffe. Der Richter hatte deshalb schon zuvor ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt.

Der Vollzug der Beugehaft wurde bis zur Entscheidung über die vom Anwalt angekündigte Beschwerde ausgesetzt. Die Beugehaft sei angesichts der Wichtigkeit der Frage angemessen, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling. Auf die Aussage könne nicht verzichtet werden. Die Beschwerde wird nun beim Bundesgerichtshof entschieden; eine weitere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist zulässig. Die Beugehaft soll nicht länger als der Prozess und nicht länger als sechs Monate dauern.

Der Generalvikar erklärte, es sei keineswegs einfach zu beurteilen, "was konkret der Seelsorge zugerechnet werden kann oder muss und worauf sich im Einzelnen ein Zeugnisverweigerungsrecht bezieht". Ob ein Seelsorger sich auf dieses Recht berufen wolle, obliege seiner eigenen Gewissensentscheidung. Laut Schwaderlapp hatte das Erzbistum dem Gefängnisseelsorger eine Aussagegenehmigung erteilt.

Fingierter Autounfall geplant

Den ersten Al Qaida-Prozess in Deutschland hatte die Karlsruher Generalbundesanwaltschaft angestrengt. Angeklagt sind ein 30-jähriger mutmaßlicher Syrer sowie zwei 32- und 28-jährige staatenlose Palästinenser. Die beiden Älteren sollen Mitglieder der Terrororganisation sein; dem Jüngeren wird Unterstützung zur Last gelegt. Gemeinsam sollen sie unter anderem den Plan entwickelt haben, durch einen Versicherungsbetrug Gelder in Millionenhöhe für Al Qaida zu beschaffen. Bei einem fingierten Verkehrsunfall in Ägypten sollte es so aussehen, als ob einer der Männer gestorben sei.

Eine Anwältin hatte dem Gericht 22 Briefe eines der Angeklagten an Versicherungen übergeben. Darin wird eine Änderung des Nutznießers aus den Lebensversicherungen beantragt. Das Gericht will prüfen, ob die Briefe erst während der Haftzeit geschrieben und aus der Justizvollzugsanstalt Wuppertal herausgebracht wurden.

(afp)
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