Das Landgericht hat die Geldstrafe auf 200 Euro halbiert Betrunken auf Rasenmäher unterwegs - dreimonatiges Fahrverbot

Düsseldorf (dpa). Weil er betrunken auf einem Rasenmäher unterwegs war, muss ein Düsseldorfer Frührentner 200 Euro Strafe zahlen. Obwohl der Mann keinen Führerschein besitzt, bestätigte das Landgericht am Donnerstag ein dreimonatiges Fahrverbot gegen den Angeklagten. Das Verbot gelte auch für den Rasenmäher, betonte der Richter.

Vom Amtsgericht war der Mann noch zu 400 Euro Strafe verurteilt worden. Dennoch zeigte sich der Angeklagte mit dem Urteil unzufrieden, da er damit rechnete, sich nach dreimonatiger Pause nun wieder auf seinen Mäher schwingen zu können. Ein Irrtum, belehrte ihn das Gericht: Das Fahrverbot trete erst in Kraft, wenn das Urteil rechtskräftig werde.

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