Prozess startet Falscher Brandschützer kassiert für beschädigte Feuerlöscher

Düsseldorf · Als Brandschutzexperte gab ein 48-Jähriger in einem Oberbilker Kleinbetrieb vor, er könne die Wartung von Feuerlöschern der Firma erledigen. Das hätte bei einem Brand zur Katastrophe führen können.

 Aufgefallen war der Firmen-Chefin  dass in der Rechnung des Angeklagten mehr Feuerlöscher aufgeführt waren, als es in dem Betrieb überhaupt gibt.

Aufgefallen war der Firmen-Chefin  dass in der Rechnung des Angeklagten mehr Feuerlöscher aufgeführt waren, als es in dem Betrieb überhaupt gibt.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Glück bei seinem Betrug hatte ein 48-jähriger Schwindler im Mai 2020. Denn es war reiner Zufall, dass er damit keinen schweren Unglücksfall verschuldet hat. Davon geht jetzt die Anklage aus, über die das Amtsgericht am Mittwoch ab 9.30 Uhr verhandelt. Als angeblicher Brandschutzexperte gab der Angeklagte demnach in einem Oberbilker Kleinbetrieb vor, er könne die Wartung von Feuerlöschern der Firma durchführen. Tatsächlich aber soll er zumindest eins der Rettungsgeräte durch unsachgemäße Behandlung komplett unbrauchbar gemacht haben. Wäre es damals zu einem Feuer in der von Wohnhäusern umgebenen Firma gekommen, hätten die Arbeiter mit diesem Löscher nichts mehr löschen können.

Laut Anklage bestand der Betrug des 48-Jährigen darin, dass er als falscher Brandschutzexperte technische Dienste anbot und abrechnete, die er technisch nicht durchführen konnte und auch nicht durchführen durfte. So soll er nach seinem „Wartungsbesuch“ jenem familiengeführten Betrieb der Automobilbranche in Oberbilk eine Rechnung von 312,97 Euro präsentiert haben.

Aufgefallen ist der Firmen-Chefin aber, dass in dieser Aufstellung mehr Feuerlöscher aufgeführt waren, als es in dem Betrieb überhaupt gibt. Das geforderte Geld zahlte sie deshalb nicht. Und dann fiel bei einem der angeblich frisch überholten Hilfsgeräte auf, dass dort ein falsches Prüfsiegel aufgeklebt war. Zusätzlich war in diesen Löscher angeblich eine falsche Patrone eingebaut worden. Durch diese Manipulation sei, so die Anklage weiter, das Notfallhilfsgerät so unbrauchbar geworden, dass dadurch im Brandfall eine erhebliche Gefahr für Menschen in und auch rund um den Kleinbetrieb entstanden wäre.

Laut Gesetz droht schon dafür eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn Rettungsgeräte vorsätzlich „verändert oder unbrauchbar“ gemacht werden. So steht es jetzt in der Anklage gegen den 48-Jährigen, der nicht über die amtliche Erlaubnis für eine sachkundige Wartung von Feuerlöschern verfügte. Um sich durch solche Gaunereien eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, habe er Leib und Leben von Menschen leichtfertig aufs Spiel gesetzt und sich damit des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gemacht, so der Vorwurf.

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