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Düsseldorf Besucherin sexuell genötigt - Bewährungsstrafe für 48-Jährigen

Düsseldorf · Nach einem Wodka-Gelage in seiner Wohnung habe er eine Besucherin, die in seinem Bett lag, mit seiner Ehefrau verwechselt - und sich "versehentlich" an ihr vergriffen. Das sagte ein Berufskraftfahrer (48) kurz nach einer Anzeige der Besucherin wegen Vergewaltigung.

Gestern vor dem Amtsgericht schwenkte er aber um: Die Frau seines besten Freundes habe sich ungefragt zu seiner Gattin ins Ehebett gelegt, einvernehmlich habe sie mit dem Hausherrn dort neben dessen Ehefrau (48) geküsst und gekuschelt, die spätere Anzeige könne nur damit zu tun haben, dass die Frau sich dafür jetzt schäme. Doch das Gericht misstraute dieser Version, folgte der Anzeige der Besucherin und verurteilt den Hausherrn zu einem Jahr Bewährungsstrafe plus 2000 Euro ans Frauenhaus.

Kann man sich so vertun, fragten sich die Richter. Kann es nur an Sprachproblemen des Angeklagten gelegen haben, dass er frühere Geständnisse jetzt widerrief, weil er falsch verstanden worden sei? Er gab nur noch zu, es sei zu "leichten" Sexualkontakten mit der Frau des besten Freundes gekommen. Fast zwanzig Jahre waren er und seine Frau mit jenem Ehepaar eng befreundet, man habe sich besucht, dabei geredet, getrunken, gegessen. So auch am Tatabend in der Ratinger Wohnung des 48-Jährigen, als das Quartett fünf Flaschen Wodka plus fünf Flaschen Wein geleert habe. "Angetrunken, aber nicht besoffen", so der Angeklagte, habe er dann als letzter das Ehebett angesteuert. Doch statt im Gästezimmer bei ihrem Mann, habe die Besucherin neben seiner schlafenden Gattin gelegen und ihn aufgefordert, sich zu ihr zu legen. Nach heimlichen Sex-Spielen hinter dem Rücken der Hausherrin sei die Gespielin dann aber aufgesprungen, habe geschrien: "Du hast mich benutzt wie eine Gummipuppe!"

Fakt ist: Gestern würdigten sich die früher befreundeten Paare keines Blickes mehr. Die Besucherin wiederholte ihre Anklage, sie sei wohl durch K.-O.-Tropfen willenlos gemacht, dann missbraucht worden. Der Angeklagte sagte, er habe "Mist gebaut mit der Frau meines besten Freundes" - aber vergewaltigt habe er sie nicht. Bei der Wahl zwischen beiden Versionen sprachen die Richter den Angeklagten zwar nicht wegen Vergewaltigung, aber wegen sexueller Nötigung der widerstandsunfähigen Besucherin schuldig. Die Staatsanwältin war von Vergewaltigung ausgegangen und hatte drei Jahre Haft beantragt.

(RP)
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