Prozess vor dem Amtsgericht Langenfeld Ex-Rotlichtgröße Bert Wollersheim soll 8000 Euro Strafe zahlen

Düsseldorf/Langenfeld · Teuer zu stehen kommt B-Promi und Ex-Rotlichtgröße Bert Wollersheim jetzt der marode Zustand seines Cadillac Fleetwood. Er soll mit gefälschter TÜV-Plakette unterwegs gewesen sein.

 Verkehrskontrolle bei Bert Wollersheim in Langenfeld. Der Wagen wurde daraufhin stillgelegt.

Verkehrskontrolle bei Bert Wollersheim in Langenfeld. Der Wagen wurde daraufhin stillgelegt.

Foto: Patrick Schüller

Im August war der als "schöner Berti" oder auch "Puff-Daddy" bekannte Ex-Besitzer von inzwischen geschlossenen Etablissement an der Rethelstraße samt Gattin und Nobelschlitten in eine Polizeikontrolle geraten.

Bei Langenfeld musste der 68-Jährige seine US-Luxuslimousine dann sogar stehen lassen. Die Tüv-Plakette war gefälscht. Dafür bekam er jetzt vom Amtsgericht einen schriftlichen Strafbefehl über 8000 Euro.

Angeblich hatte der amerikanische Straßenkreuzer eine gültige Tüv-Zulassung bis Dezember 2020. Das zumindest besagte eine Plakette am chromglänzenden Heck der ausladenden Limousine. Den Polizisten vor Ort kamen aber gleich Zweifel, ob jene Plakette echt sein könnte. Zudem monierten sie, dass Wollersheim-Gattin Ginger nicht angeschnallt gewesen sei, die Reifen des Nobelschlittens abgefahren waren und der Verbandskasten schon 1997 abgelaufen.

Verfolgt wird jetzt aber nur noch die tatsächlich falsche Tüv-Plakette. Das wertete das Amtsgericht als Urkundenfälschung und brummte Wollersheim dafür eine Strafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro auf.

Obwohl in diversen Medienberichte mehrfach behauptet wurde, Wollersheim sei längst pleite, traut die Staatsanwaltschaft dem 68-Jährigen jetzt offenbar doch noch ein Monats-Nettoeinkommen von 3000 Euro zu, entsprechend wurde der Tagessatz auf 100 Euro festgesetzt.

Für "Puff-Daddy" gibt es nun drei Optionen: Er kann die Strafe akzeptieren und fristgerecht bezahlen. Legt er allerdings gegen den Strafbefehl, den er per Post erhielt, nun einen formellen Einspruch ein, kommt es beim Amtsgericht demnächst zur öffentlichen Verhandlung über das gefälschte Tüv-Zeichen.

Kann er die Strafe allerdings nicht begleichen, dann wird eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Das heißt: Wollersheim müsste die Strafe absitzen, in diesem Fall also 80 Tage hinter Gittern bei Gefängniskost verbringen. Welche dieser Möglichkeiten er bevorzugt, ist offen.

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