Beleidigungsklage in Düsseldorf Nächtliche E-Mail bringt Buchautor vor den Kadi

Düsseldorf · Man sollte nachts niemals böse E-Mails schreiben. Oder sie wenigstens nicht abschicken. Sonst könnte es ein teures Nachspiel haben, wie jetzt im Düsseldorfer Amtsgericht.

(wuk) Einen Referenten der Landesmedienanstalt in einer E-Mail als „Männchen“ zu titulieren, als „Schmarotzer“ und „Versagerfreund“, kostet einen einst international erfolgreichen Buchautor (59) jetzt 1000 Euro Strafe wegen Beleidigung. So urteilte gestern ein Amtsrichter. Der Literat gab zu, dass er sich wegen einer Dauer-Fehde mit jenem Sachbearbeiter „mit besoffenem Kopp“ zu jenen Formulierungen habe hinreißen lassen. Aber: „Für mich ist das keine Beleidigung!“ Das sah der Richter anders. Eine ursprünglich verhängte Strafe von 3000 Euro ist gestern zwar auf ein Drittel reduziert worden – aber nur, weil der Autor angab, er sei „arbeitslos“, lebe einzig von Zuwendungen seiner Familie.