Gastronomie in Düsseldorf Bekanntes Bistro wehrt sich vor Gericht gegen Mäusevorwurf

Düsseldorf · Einen schlimmeren Vorwurf kann man Gastronomen kaum machen: Mäuse in der Küche? Das stritt ein Bistro-Inhaber am Mittwoch vor Gericht ab. Am Schluss wurde das Verfahren gegen gemeinnützige Spende eingestellt.

Es waren eine Reihe von Verstößen, die Lebensmittelkontrolleure im September bei einem bekannten Bistro in Carlstadt feststellten. Gegen einen wehrte sich der geschäftsführende Gesellschafter besonders: „Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Mäuse bei uns!“ Er wisse das daher so genau, weil er wegen eines Mäusebefalls vorher 14.000 Euro in Renovierungsarbeiten gesteckt habe, „um alles mäusesicher zu machen“. Seine Vermutung: Der gefundene Mäusekot waren Mehrkornbrötchenkrümel. Dem folgte die Staatsanwaltschaft nicht. Man einigte sich aber auf Einstellung nach Zahlung von 2700 Euro an einen Flingeraner Verein.

(hpaw)
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