Gastbeitrag zur Grundsteuer Wie NRW die Grundsteuer regeln sollte

Düsseldorf · NRW sollte die Öffnungsklausel nutzen, fordert unser Gastautor Ulrich Kriese. Die Bundesregelung hätte aus seiner Sicht Ungerechtigkeiten zur Folge, auch in der Landeshauptstadt.

 Wie soll die Grundsteuer künftig berechnet werden?

Wie soll die Grundsteuer künftig berechnet werden?

Foto: dpa/Jens Büttner

Dank einer im Grundgesetz verankerten Öffnungsklausel kann jedes Bundesland die vom Bundesgesetzgeber neu geregelte Grundsteuer durch eine eigene Regelung ersetzen. NRW sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, denn käme die Bundesregelung hierzulande zur Anwendung, hätte das große Ungerechtigkeiten zur Folge – wie am Beispiel Düsseldorfs gezeigt werden kann. Spätestens im Herbst müssen Landesregierung und Landtag entscheiden, welches Grundsteuermodell gelten soll.

Zur Ermittlung der neuen Bundesgrundsteuer spielen die realen Grundstückswerte fast keine Rolle. Für Wohngrundstücke würde eine nach Gebäudetyp, Gebäudealter und Wohnfläche differenzierte, rein statistisch ermittelte, gemeindeweite Durchschnittsmiete herangezogen. Unterschiede zwischen Stadtteilen, also der Lagewert eines Grundstücks, würden nur stark abgeschwächt in die Berechnung einfließen.

Das Ergebnis wäre eine regressive Steuerbelastung: So würden in Düsseldorf die Bewohner von Nieder- und Oberkassel, Pempelfort oder vom Düsseltal davon profitieren, dass die Bewohner anderer, weniger nachgefragter Stadtteile wie Garath, Holthausen, Wersten oder Unterrath Grundsteuer für sie mitzahlen.

Entsprechendes gälte im ganzen Land: Gemessen an ihren wirklichen Werten würden innerhalb jeder Gemeinde höherwertige Grundstücke systematisch unterbewertet und damit zu gering besteuert, hingegen geringwertige Grundstücke generell überbewertet und zu hoch besteuert. Verfassungsexperten halten daher die neue Bundesgrundsteuer für verfassungswidrig. Da die Grundsteuer dauerhaft anfällt, käme es zu einer schleichenden Umverteilung zugunsten der Haushalte in den besseren Lagen.

Es ist also eine hochpolitische Frage, ob das Bundesmodell für Nordrhein-Westfalen der richtige Weg ist. Von der Landesregierung darf man erwarten, für ein möglichst hohes Maß an Steuergerechtigkeit zu sorgen. Zudem liegt es in der Verantwortung der Landesregierung, den Städten eine verfassungsfeste Einnahmequelle zu sichern.

Eine Option für eine landeseigene Lösung wäre die Bodenwertsteuer. Wer baut oder in sein Haus investiert, wird dafür nicht bestraft, zahlt keine höhere Grundsteuer. Denn die Bodenwerte bilden die zulässige Bebauung bereits ab. Und wer nicht baut und mit Bauland oder Leerständen spekuliert, würde nicht länger steuerlich privilegiert. Damit regt eine Bodenwertsteuer zu Investitionen an. Sie belohnt eine effiziente Grundstücksnutzung und packt Grundstücksspekulation an der Wurzel.

Sie beteiligt die Grundstückseigentümer in angemessener Höhe, nämlich proportional, an den ihnen zufließenden Lagewerten, welche größtenteils von der Allgemeinheit geschaffen werden. Ein gutes Bildungs-, Kultur- und Nahverkehrsangebot, Einkaufsmöglichkeiten oder öffentliches Grün steigern die Attraktivität von Grundstücken und somit deren Wert. Vermieter erzielen höhere Mieten, Bewohner gelangen in den Genuss einer höheren Lebensqualität. Das Umgekehrte gilt für Grundstücke mit schlechten oder fehlenden Angeboten. All das macht eine Grundsteuer, die sich nach dem jeweiligen Bodenwert richtet, zu einer fairen Angelegenheit: Wessen Grundstück von öffentlichen und von Gemeinschaftsleistungen stärker profitiert, der zahlt eine höhere Grundsteuer als derjenige, zu dessen Grundstückswert die Allgemeinheit weniger beiträgt.

Für die Bemessung der Bodenwertsteuer würden lediglich die Grundstücksgrößen und die von den Gutachterausschüssen erhobenen Bodenrichtwerte benötigt. Sie ließe sich bürokratiearm umsetzen. Wiederkehrende Steuererklärungen der Grundstückseigentümer zur Wohnfläche, zu Nutzungsänderungen, getätigten Sanierungen, An- und Ausbauten und anderem bräuchte es nicht. Zudem würde die Bodenwertsteuer bei der Mehrheit der Bürger zu keinen nennenswerten Belastungsverschiebungen, bei vielen sogar zu Entlastungen führen. Spürbar höher belastet würden Eigentümer von Baugrundstücken, die spekulieren, statt zu bauen, sowie Eigentümer von Grundstücken in 1a-Lagen.

Baden-Württembergs Landesregierung hat sich auf die Bodenwertsteuer verständigt. Daran sollte sich NRW ein Beispiel nehmen.

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