Düsseldorf Behinderten entlassen: Stadt verliert Prozess

Düsseldorf · Mehr als ein Jahr nach dem Rauswurf eines psychisch Behinderten (19) während seiner Probezeit bei der Stadt hat das Arbeitsgericht dessen Klage am Dienstag stattgegeben.

Die Kündigung des Ausbildungsvertrages gerade wegen der Behinderung war diskriminierend. Und die Stadt habe sich auch nicht ausreichend darum bemüht, seine Ausbildung fortzusetzen. Also hoben die Richter den Rausschmiss am Dienstag als unrechtmäßig auf. Demnach soll die Stadt wohl nach neuen Möglichkeiten suchen, den 19-Jährigen doch noch auszubilden.

Der Stadt war bekannt, dass der 19-Jährige am Asperger-Syndrom leidet, einer milden Form des Autismus. 2010 bekam er dennoch einen Ausbildungsvertrag zum Verwaltungsfachangestellten. Zehn Wochen später musste er wieder gehen. Die Stadt befand: Die Behinderung des Klägers habe die Ausbildung stärker belastet, als erst angenommen.

Laut Gutachten des stadteigenen Gesundheitsamts hätten Ausbilder auf sämtlichen fünf Ausbildungsstationen eigens für den Umgang mit dem Asperger-Syndrom geschult werden müssen. Das nannte die Stadt "unverhältnismäßig" und hielt deshalb an der Kündigung fest. Zeugen sagten beim Arbeitsgericht, die Stadt habe damals Alternativvorschläge (wie einen Arbeitsassistenten oder ein Arbeitstraining) schon nicht mehr ernsthaft geprüft.

Ganz so leicht könne man sich die Kündigung eines Behinderten auch in der Probezeit nicht machen, hatte das Urteil im Prozess erklärt.

(jco)
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