Kinder in Düsseldorf Begegnungshaus für das Kinderhilfezentrum muss warten

Derendorf · Die Notwendigkeit für ein separates Gebäude, in dem sich Eltern mit Kindern treffen können, ist unstrittig. Die Standortfrage ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.

 So könnte das Begegnungshaus für das Kinderhilfezentrum an der Eulerstraße später einmal aussehen.

So könnte das Begegnungshaus für das Kinderhilfezentrum an der Eulerstraße später einmal aussehen.

Foto: Stadt Düsseldorf

Das Kinderhilfezentrum an der Eulerstraße soll ein Begegnungshaus erhalten. In dem eingeschossigen Neubau sollen Beratungsgespräche und Treffen zwischen Eltern und ihren Kindern, Anbahnungen für Adoptionen und Ähnliches stattfinden. An dem Sinn eines solchen Zentrums bestand auch in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung 1 kein Zweifel, „und es ist sicher auch richtig, dass ein separates Gebäude mit etwas Abstand zum Haupthaus und eigenem Zugang über den Anna-Spielplatz entstehen soll, statt eines Anbaus“, unterstreicht Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke. Allerdings gab es bei der genauen Standortfrage Bedenken.

Denn der 97 Quadratmeter große Neubau soll auf einer Freifläche der Einrichtung entstehen, auf der auch der Phänologische Garten angesiedelt ist – wo Pflanzen und ihre Entwicklung über Jahrzehnte beobachtet und zum Beispiel Einflüsse des Klimawandels festgestellt werden. „Dort Veränderungen vorzunehmen, etwa Verschattungssituationen zu schaffen, muss schon genau überlegt werden“, sagt Klinke.

Damit nicht genug war der Garten (vor Corona) auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Ob das mit dem Begegnungszentrum immer noch der Fall sein wird, war Bestandteil einer Anfrage der CDU – die nicht sofort beantwortet werden konnte. Ein alternativer Standort steht eigentlich nicht zur Verfügung, allenfalls die Möglichkeit, den Baukörper leicht zu verschieben. Dennoch wurde der Beschluss erst einmal vertagt, noch vor der nächsten Sitzung sollte eigentlich ein Ortstermin mit Fachleuten des Umweltamtes stattfinden. Ob der unter Corona-Bedingungen jedoch durchführbar ist, bleibt fraglich.

An den eigentlichen Plänen für das Begegnungszentrum gab es aber nichts auszusetzen. Die fußläufige Erschließung würde über die bereits bestehenden Wegeverbindungen auf dem Grundstück erfolgen. Das Dach soll eine extensive Begrünung erhalten. Gegen die Erteilung einer Befreiung und des Vorbescheides bestehen daher auch seitens der Verwaltung keinerlei Bedenken – zumal schützenswerte Bäume durch das Bauvorhaben nicht berührt würden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort