Verdacht: Pfusch am Bau Strafbefehl gegen Polier beim U-Bahn-Bau

Düsseldorf · Mit einem Strafbefehl gegen einen Polier einer Baufirma hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen um angeblichen Pfusch beim Bau der Wehrhahn-Linie abgeschlossen. Wegen Fälschung von Aufzeichnungen in vier Fällen wurde der Polier verwarnt, eine Geldstrafe von 1400 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach RP-Informationen wurden zwar etliche Vermessungsprotokolle gefälscht, aber laut Ermittlern führte dies zu "keiner Baugefährdung des Bauprojekts zu irgendeinem Zeitpunkt". Die Schummeleien des Poliers seien reine Form-Verstöße.

Über Arbeiten am U-Bahn-Tunnel müssen täglich Messprotokolle angefertigt werden. Das gilt nach dem Einsturz des Stadtarchivs beim Kölner U-Bahn-Bau besonders für Schlitzwände, die die Baugrube auch vor Grundwasser schützen. Nach der Kölner Katastrophe hatten Ermittler den Düsseldorfer U-Bahn-Bau untersucht. Ergebnis: Zahlreiche Vermessungsprotokolle wurden auch hier gefälscht, aber dies war kein Betrug, es entstand kein Schaden und der Tunnel der Wehrhahn-Linie war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Doch weil das Mess-System zur Einbau-Tiefe der Schlitzwände, zum Winkel und ihrer Breite störanfällig war, hat der Polier an zwei Tagen Ende 2008 in vier Messprotokolle einfach erfundene Daten eingetragen. Dazu nutzte er Messungen früherer Tage, änderte die Daten und gab sie als "aktuelle Messungen" zu den Akten.

Das sei aber nicht geschehen, um zu betrügen, sondern "nur, um weiter arbeiten zu können", hieß es aus Ermittlerkreisen. Die Arbeiten haben unter diesen Schummeleien nicht gelitten. Das Ergebnis ist aus Sicht der Ermittler tadellos. Also bekam der überführte Polier eine Verwarnung und eine Geldstrafe auf Bewährung. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Gegen einen zweiten Polier, gegen den auch nach dem Kölner Unglück ermittelt wurde, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen komplett eingestellt — mangels Tatverdachts.

(RP)
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