Wohnbaupläne Hafenbetriebe treffen Stadtspitze

Düsseldorf · Das wegen der Wohnbaupläne des Rathauses belastete Verhältnis zwischen Stadt und den Betrieben im Hafen scheint sich zu entspannen.

 Ernst Lamers hat den Erbbaurechtsvertrag für seine Fortin-Mühle an der Fringsstraße im Hafen bis 2070 verlängert. Derzeit ruht der Betrieb, weil noch die Schäden eines Brandes behoben werden müssen.

Ernst Lamers hat den Erbbaurechtsvertrag für seine Fortin-Mühle an der Fringsstraße im Hafen bis 2070 verlängert. Derzeit ruht der Betrieb, weil noch die Schäden eines Brandes behoben werden müssen.

Foto: Bretz, Andreas

Auslöser dafür ist, dass OB Dirk Elbers in seiner Haushaltsrede vor einigen Wochen versichert hat, es werde nur eng begrenzt Wohnbebauung zugelassen — nämlich nur an der Spedition-, nicht aber an der Kesselstraße. Die Hafenbetriebe hatten stets gefürchtet, dass Konflikte mit potenziellen Anwohnern programmiert seien, wenn das Wohnen zu nah an die Hafenindustrie rückt, manche hatten sogar um ihre Existenz gebangt.

All das ist nun offenbar vom Tisch: "Wir hatten inzwischen ein Gespräch mit Herrn Elbers und dem Stadtplanungsdezernenten Bonin", sagt Ernst Lamers, Chef der Fortin-Mühle. Dabei sei vereinbart worden, dass die Stadt ein Papier ausarbeitet, das den Interessen beider Seiten gerecht werden soll. Demnach soll an der Kesselstraße Gewerbe und nicht Wohnen angesiedelt werden. Zudem soll das städtische Umweltamt ein Lärmkataster erarbeiten, das Lärm den jeweiligen Quellen klar zuordnen lässt. "Wir warten auf das schriftliche Dokument der Stadt und werden uns darauf einstellen", sagt Lamers, ist aber zuversichtlich: "Es ist Vernunft eingekehrt, ich glaube schon, dass wir gemeinschaftlich zu einer Lösung kommen."

"Verträge verlängern"

Auch Rainer Schäfer, Geschäftsführer der Neuss-Düsseldorfer Häfen, freut sich über die reduzierten Wohnbaupläne. Das trage dem Vergleich Rechnung, auf den sich Stadt und Bezirksregierung 2010 geeinigt hatten. Als nächster Schritt seien nun zwei Dinge wichtig, sagt Schäfer: Zum einen müsse festgelegt werden, was an der Kesselstraße als Pufferzone zwischen dem möglichen Wohnen an der Speditionstraße und dem Industriehafen zugelassen wird. "Zudem müssen die Verträge der Betriebe an der Weizenmühlenstraße über 2037 hinaus verlängert werden", sagt Schäfer. Wichtig sei dabei "Planung aus einem Guss". Der Fortbestand der Betriebe auf der restlichen Hafenfläche müsse gesichert und dürfe nicht eingeschränkt sein.

Für Lamers und seine Fortin-Mühle ist die Zukunft gesichert. Er hat erst vor einigen Monaten den Erbbaurechtsvertrag an der Fringsstraße bis 2070 verlängert.

(RP/jco)
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