U-Bahnbau Enteignung scheint abgewendet

Düsseldorf · Der Streit um das Erdreich unter dem Haus Am Wehrhahn 45 geht offenbar einem guten Ende entgegen. "Beide Parteien haben sich darauf geeinigt, eine gütliche Vereinbarung treffen zu wollen", sagte Verkehrsamtsleiterin Andrea Blome nach einem Gespräch mit dem Eigentümer des Hauses (eine Immobilien-Gesellschaft mit Sitz in Holthausen) bei der Bezirksregierung. Damit wäre eine mögliche Enteignung abgewendet.

 Um den Bereich unter diesen Haus am Wehrhahn streiten der Eigentümer und die Stadt.

Um den Bereich unter diesen Haus am Wehrhahn streiten der Eigentümer und die Stadt.

Foto: RP, Andreas Bretz

Der Termin bildete die erste Stufe eines Verfahrens, an dessen Ende die Bezirksregierung der Stadt das Recht einräumen könnte, dort im Erdreich zu arbeiten. Das Verkehrsamt will dort Anker setzen lassen, die die Schlitzwände für den U-Bahn-Bau halten.

Oberbürgermeister Dirk Elbers hatte deshalb Ende Januar bei der Bezirksregierung die "vorzeitige Einweisung in den Besitz des Grundstücks" beantragt und dadurch den gemeinsamen Termin erwirkt. Würde das Verfahren bis zum Ende geführt werden müssen, wäre es der erste Fall einer Enteignung beim Bau der Wehrhahn-Linie. Bisher haben sich die Eigentümer entlang der Strecke alle einverstanden mit den Arbeiten erklärt und dafür eine Entschädigung erhalten.

Die Position des Hauseigentümers gilt bei Experten als wenig vielversprechend. Zum einen sieht die Stadt keine Möglichkeiten, über die Höhe der Entschädigung zu verhandeln, weil diese in einer Tabelle festgeschrieben ist. Zudem zeigt die bisherige Praxis bei solchen Projekten, dass sich die Stadt mit ihrer Position durchsetzt.

Kommt die derzeit erhoffte Einigung nicht zustande, würden sich die Parteien voraussichtlich vor dem Verwaltungsgericht wiedersehen. Die Richter müssten dann die betroffenen Rechtsgüter (Eigentumsrechte und Allgemeinwohl) gegeneinander abwägen.

(RP)
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