300.000 Mark im Kachelofen gefunden Bargeld im Ofen: Der Finder geht fast leer aus

Düsseldorf · Ein Finderlohn von 5000 Euro ist der einzige Gewinn, den ein 50-jähriger Gymnasiallehrer aus einem spektakulären Geldfund verbuchen kann. So hat am Freitag das Düsseldorfer Landgericht entschieden.

Nach dem Kauf eines Wohnhauses in Düsseldorf-Gerresheim hatte der Neu-Besitzer einen Kachelofen im ersten Stock abgerissen, hatte im Ofen zwei Stahl-Kassetten mit 303 700 D-Mark-Scheinen entdeckt und zum Fundbüro getragen. Als Alleinerbin der Vorbesitzer dieses Hauses bekam am Freitag eine Stiftung aus Bielefeld das ganze Geld zugesprochen. Aller Widerstand des Finders blieb vergebens.

1993 war eine wohlhabende Vorbesitzerin des Hauses an der Benderstraße gestorben. Die alte Dame hatte viele Jahre lang mit ihrem Ehemann ein Teppichgeschäft an der Kö betrieben, hatte den Teppichhandel 1971 verkauft. Als Alleinerben setzte das Paar bereits 1959 die "von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel" nahe Bielefeld ein. Nach dem Tod der Ex-Teppichhändlerin fielen der karitativen Einrichtung dann rund 1,2 Millionen D-Mark zu. Als der jetzt verklagte Lehrer Ende 2008 jenes Haus übernahm, den Ofen abriss und das Geldversteck fand, reklamierte die Bielefelder Stiftung auch diesen Betrag für sich. Der Lehrer verweigerte aber seine Zustimmung zur Herausgabe der Summe — und führte an: Es sei nicht mal erwiesen, ob jenes Geld von den Teppichhändlern stammt. Auch andere Käufer, die das Haus zwischendurch besessen und bewohnt hatten, könnten den Betrag deponiert haben. Da von diesen Zwischeneignern kein Anspruch auf die Fundsumme erhoben wurde, wäre der Betrag dem Lehrer zugefallen. Das ließ das Gericht aber nicht zu.

Nach fünfmonatigem Prozess und der Anhörung etlicher Zeugen kam die 15. Zvilkammer gestern zum Urteil. Demnach muss der Lehrer der Herausgabe des inzwischen bei der Gerichtskasse deponierten Fundbetrages an die Stiftung zustimmen. Das Gericht war überzeugt davon, dass nur die Teppichhändler die Kassetten versteckt haben könnten, zumal die Geldbündel Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977 trugen. Jede andere Möglichkeit könne aus Sicht der Richter nur "theoretischer Natur ohne reale Anknüpfungspunkte" sein. "Bei lebensnaher Betrachtung" könne es keine Zweifel daran geben, dass die Händler den Bargeldschatz dort deponiert hatten.

(wuk)
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