Düsseldorf Bald wieder Tempo 120 auf der Fleher Brücke

Düsseldorf · Die Bezirksregierung Düsseldorf wird keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht einlegen, das im Oktober erklärte hatte, Tempo 80 auf der Fleher Brücke sei rechtswidrig. Jüngste Berechnungen hätten ergeben, dass Lärmschutz nicht als Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung in Betracht komme.

 Tempo 120 soll bald wieder gelten.

Tempo 120 soll bald wieder gelten.

Foto: Endermann, Andreas

Das erfuhr unsere Redaktion von der Bezirksregierung. Demnach wird auf der Autobahnbrücke zwischen Düsseldorf und Neuss bald wieder Tempo 120 gelten.

Ursächlich für diese Entwicklung sind die anderen Lärmschutz-Maßnahmen. Das Land hatte in den vergangenen Jahren rund drei Millionen Euro investiert, um eine Lärmschutzwand, Flüsterasphalt und geräuscharme Dehnungfugen zu bauen. All dies wirkt nun so gut, dass die Grenzwerte, die Tempo 80 ermöglichen würden, weit unterschritten sind.

Der Lärmschutz erschien nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts als einzig sinnvolle Möglichkeit, mit der die Bezirksregierung ihren fehlerhaften Verwaltungsakt hätte heilen können. Das Gericht hatte das Tempolimit für rechtswidrig erklärt, weil es während der Bauarbeiten auf der Brücke angeordnet und nach deren Ende nicht neu begründet worden war. Kurz nach dem Urteil hat die Stadt die Blitzer auf der Brücke außer Betrieb genommen.

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