26-Jähriger verurteilt Bahnkontrolleurin massiv misshandelt

Düsseldorf · Vier Jahre muss ein Gebäudereiniger nach einem brutalen Angriff gegen eine Bahn-Kontrolleurin ins Gefängnis und wurde zusätzlich in eine Psychiatrie-Klinik eingewiesen. So urteilte am Donnerstag das Landgericht über den 26-Jährigen.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Demnach hatte der psychisch kranke und alkoholabhängige Mann zunächst vier Trinkkumpane schwer misshandelt. Zuletzt hat er im März dann eine 26-jährige Kontrolleurin der Bundesbahn in einem Zug von Duisburg nach Düsseldorf massiv verletzt. Die Frau ist wegen der psychischen Folgen dieses Angriffs bis heute nicht in der Lage, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

"Kann sein." Nur ausweichend reagierte der Angeklagte auf die Vorwürfe. Alkoholgewöhnt seit dem zwölften Lebensjahr, sprach er in den Monaten bis zu seiner Festnahme dann "bis zur Volltrunkenheit" dem Alkohol zu, stellte das Gericht fest. Bei jedem seiner Angriffe auf Trinkkumpane, die er meist niederprügelte und mit Fußtritten misshandelte, waren bei dem 26-Jährigen Blutwerte bis zu 3,23 Promille festgestellt worden. Und im März bei der Fahrt im IC 2156 war er mit 2,65 Promille zugestiegen. Weil er mit seiner Freundin ohne Fahrkarte unterwegs war, hatte sich das Paar vor der Kontrolleurin in eine Bordtoilette geflüchtet. Als die Bahnangestellte das Paar zum Herauskommen aufforderte, rastete der Angeklagte aus.

Ohne Vorwarnung griff er die Frau an, schleifte sie an den Haaren durch den Waggon und schlug ihren Kopf gegen die Zugwände. Zuletzt trat er der 26-Jährigen gegen Oberkörper und Unterleib. An der nächsten Station von der Polizei festgenommen, wehrte er sich heftig. "Das Bild zeigt einen hochaggressiven Mann", so die Richter.

Ein Gutachter hatte dem 26-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Also ging das Gericht davon aus, dass "nur ein Alkoholentzug und eine Haftstrafe nicht ausreichend sind". Der Mann muss darum zuerst in psychiatrische Behandlung.

(RP)
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