Düsseldorf Rhein und Seen: Hier ist Baden gefährlich

Düsseldorf · Schwimmen im Rhein oder in Badeseen kann oft lebensgefährlich sein. Nur an einigen Stellen ist das Baden verboten – aber überall können die Strömungen tückisch sein. Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei raten zur Vorsicht.

Der Badegewässer-Test des ADAC 2013
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Schwimmen im Rhein oder in Badeseen kann oft lebensgefährlich sein. Nur an einigen Stellen ist das Baden verboten — aber überall können die Strömungen tückisch sein. Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei raten zur Vorsicht.

Zwar locken die sommerlichen Temperaturen in diesen Tagen zum Baden ins kühle Nass, doch generell sollten Menschen, die sich in den Rhein oder die Düsseldorfer Baggerseen wagen, Regeln beachten. Im Supersommer 2003 zum Beispiel verzeichnete die Feuerwehr viele Badeunfälle. Fünf Menschen kamen dabei ums Leben, darunter auch ein Mann von der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes. Auch ein DRK-Retter, der zwei Mädchen vor dem Ertrinken im Rhein bewahrte, kam in Gefahr.

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Im vergangenen Jahr mussten die Einsatzkräfte mehrere Personen aus dem Rhein retten. Allein am Samstag, 27. Juli, gab es zwei Einsätze, bei denen drei Menschen im Rhein gemeldet worden waren, teilte die Stadt jetzt mit. Vertreter von Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Schwierigkeiten geraten."

Daher seien folgende Bade-Regeln wichtig:
- Nie überhitzt ins Wasser gehen
- Nie alkoholisiert schwimmen gehen
- Nie mit vollem Magen ins Wasser gehen
- Nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen

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Badeverbot an Baggerseen

Vorsicht ist auch an Baggerseen geboten, denn sie ändern Wassertemperatur, Gestalt, Tiefe und Uferformation regelmäßig. Badeverbot gilt an folgenden Seen:
- Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
- Suitbertussee
- Fliednersee
- Lambertussee in Kaiserswerth
- Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
- Südpark-See
- Unisee
- Elbsee Süd und Nord

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Grundsätzlich gilt beim Baden im Rhein: 100 Meter ober- und unterhalb von Rheinhäfen ebenso wie an Brücken und Schiffslandestellen darf auf keinen Fall geschwommen werden. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbei fährt, zieht dies das Wasser an, warnt die Stadt.

(ila)
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