Düsseldorf Azubi soll Taxifahrer bei Fahrt geschlagen haben

Düsseldorf · Mit den beinahe dramatischen Folgen einer Weihnachtsfeier sah sich ein angehender Dachdecker (20) gestern vor dem Amtsgericht konfrontiert. Bei der Feier 2015 in seinem Lehrbetrieb hatte er derart massiv dem Alkohol zugesprochen, dass der Chef den Lehrling per Taxi von Mönchengladbach nach Hause schicken wollte. Zu sich gekommen ist der junge Mann allerdings in einer Polizeiwache. Erst später habe er erfahren, dass er dem Taxifahrer auf der Autobahn bei Tempo 120 ins Lenkrad gegriffen, später einer Polizistin in den Arm gebissen, nach einem Beamten noch geschnappt haben soll. Bevor das Gericht jedoch zu einem Urteil kommt, soll der 20-Jährige jetzt erst medizinisch untersucht werden.

Die Liste der Anklagepunkte, die der 20-Jährige in der Nacht innerhalb weniger Stunden angehäuft haben soll, reicht von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, einer Trunkenheitsfahrt, einem räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer bis hin zum Widerstand gegen Polizisten und deren Beleidigung. Denn mit massiven Faustschlägen hat der Angeklagte angeblich den Taxifahrer bei der nächtlichen Heimfahrt über die Autobahn bei 120 km/h mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihm dabei noch ins Lenkrad gegriffen. Denn statt nach Düsseldorf hatte der Angeklagte umdisponiert, wollte lieber nach Holland gefahren werden, hatte den Fahrer gar zum Wenden auf der Autobahn zwingen wollen. Als der Chauffeur es trotz der Schläge schaffte, das Taxi anzuhalten und zu Fuß zu flüchten, habe der Angeklagte ihn noch verfolgt, sei dann aber zur Taxe zurückgekehrt und habe versucht, damit wegzufahren. Nur hatte der Fahrer die Autoschlüssel abgezogen und mitgenommen. Wie der Angeklagte von der Autobahn zum Graf-Adolf-Platz kam, weiß er selbst nicht mehr. Eine Blutprobe ergab bei ihm später drei Promille und Spuren von Cannabismissbrauch. Aufgefallen ist er einer Polizeistreife, als er in Kö-Nähe am Steuer eines fremden Autos unterwegs war. Bei der Festnahme habe er die Beamten wüst beleidigt, einen in den Arm gebissen. Folgt man jetzt aber seiner Darstellung, hat er an keine dieser Taten eine Erinnerung. Das Amtsgericht beschloss, die Schuldfähigkeit des 20-Jährigen und seine Suchtgewohnheiten prüfen zu lassen. Zumal der Angeklagte zuvor schon wegen einer anderen Tat unter Alkoholeinfluss verurteilt worden war. Wann das Gutachten vorliegt und der Prozess neu starten kann, ist unklar.

(wuk)
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