Landgericht Düsseldorf urteilt Ist das Wort „Blockwart“ eine strafbare Beleidigung?

Düsseldorf · Weil ein Autofahrer auf der Friedrichstraße in Düsseldorf vor einer Bäckerei anhielt, geriet er in eine lebhafte Diskussion mit einem Radfahrer. Im Verlauf der Auseinandersetzung fiel das Wort „Blockwart“. Ob man dafür eine Geldbuße bezahlen muss, darüber entschied erst das Amts- und nun in letzter Instanz das Landgericht.

Eine Verwendung des Begriffs aus der Zeit des NS-Terrorregimes sei auch aus Sicht des Landgerichts polemisch gewesen und ausfallend,

Eine Verwendung des Begriffs aus der Zeit des NS-Terrorregimes sei auch aus Sicht des Landgerichts polemisch gewesen und ausfallend,

Foto: dpa/Oliver Berg

Jemanden öffentlich als „Blockwart“ zu bezeichnen, ist nicht immer eine strafbare Beleidigung. Darauf hat jetzt das Landgericht Düsseldorf im Strafprozess gegen einen 70-jährigen Autofahrer hingewiesen – und ihn freigesprochen.