Düsseldorf Auto zu Unrecht abgeschleppt

Düsseldorf · Oberverwaltungsgericht rügt die Landeshauptstadt.

Richterschelte für die Stadt Düsseldorf: Die Praxis, stillgelegte Autos abschleppen zu lassen, sei rechtswidrig - das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern mitgeteilt. Wenn das Auto niemanden behindere, sei es der Verwaltung zuzumuten, den Halter zu ermitteln und zu warnen. Der am Auto angebrachte Aufkleber mit Frist und Warnhinweis reiche nicht aus.

In dem Fall, der nun verhandelt worden ist, war das Auto auf dem Seitenstreifen einer Straße ordnungsgemäß geparkt. Es wurde von der Polizei amtlich stillgelegt, weil der Halter den Versicherungsschutz verloren hatte. Die Polizei kratzte die Siegel von den Nummernschildern und klebte den Aufkleber mit der Aufforderung auf, den Wagen binnen fünf Tagen zu entfernen.

Das alles spielte sich zur Urlaubszeit im August 2015 ab. Sechs Tage nach Ablauf der Frist wurde der Wagen tatsächlich abgeschleppt. Die Stadt verlangte anschließend 175 Euro vom Halter. Der zog allerdings vor Gericht - und hatte nun Erfolg.

Die Stadt hatte im Verfahren argumentiert, der Halter sei auf die Schnelle nicht ausfindig zu machen gewesen, eine angegebene Adresse habe sich als falsch erwiesen. Zudem sei die Parkplatznot in der Innenstadt so groß, dass der Wagen durchaus behindert habe. Das überzeugte die Richter in Münster nicht. Über das Kraftfahrtbundesamt wäre der Halter zu ermitteln gewesen. Es habe nicht festgestanden, dass der Halter vom Aufkleber und dem drohenden Unheil überhaupt wusste, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

(dpa)
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