Prozess in Düsseldorf Prozesstermin geschwänzt: Verkehrsrowdy droht Haft

Düsseldorf · Gegen 2800 Euro Strafe hatte ein Düsseldorfer Einspruch eingelegt. Weil er aber vor Gericht nicht erschien, droht ihm nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.

 Der Richter erteilte den Hinweis, dass der Angeklagte wegen absichtlichen „Herbeiführens eines Unglücksfalls“ belangt werden könnte.

Der Richter erteilte den Hinweis, dass der Angeklagte wegen absichtlichen „Herbeiführens eines Unglücksfalls“ belangt werden könnte.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor Gericht den eigenen Prozesstermin zu schwänzen, ist extrem riskant – und es kann sogar in einem Fiasko enden. Ein Musterbeispiel dafür lieferte ein 34-jähriger Autofahrer. Gegen 2800 Euro Strafe hatte er Einspruch eingelegt, wollte diese schriftliche Entscheidung des Amtsgerichts wegen Nötigung eines anderen Autofahrers und wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nicht hinnehmen. Aber zur Verhandlung über diese Vorwürfe ist er dann nicht erschienen, nur sein Anwalt kam zum Prozess. Jetzt droht dem Autofahrer wegen einer Tat vom Mai 2020 sogar eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.