Prozess Auto-Versicherung will nicht zahlen

Düsseldorf · Angeblich ist die erste Prämie für das Auto nicht bezahlt worden. Den Schaden von 9000 Euro hat die Haftpflichtversicherung beglichen, fordert das Geld nun aber von dem Ehepaar zurück.

(wuk) Darf eine Versicherung ihre Rechnungen auch per E-Mail versenden statt mit der Briefpost? Das hat das Landgericht auf Klage einer Kfz-Versicherung zu klären. Der Konzern will von einem jungen Elternpaar rund 9000 Euro einklagen, weil der erste Versicherungsbeitrag noch nicht bezahlt war, als es mit dem neuen Auto schon einen Unfall gab. Die junge Mutter gibt aber an, sie habe den Anhang einer E-Mail der Versicherung nicht öffnen können – und habe die Rechnung damit formell gar nicht erhalten.

Im Juni 2016 hatte sich das Ehepaar einen VW-Bus gegönnt und online beim Konzern haftpflichtversichert. Anfang August jedoch habe sich der Bus selbstständig gemacht, sei in Angermund von einem Bürgersteig gerollt und gegen eine Oberklasse-Limousine geprallt. Den Schaden von 9000 Euro hat die Haftpflichtversicherung beglichen, fordert das Geld nun aber von dem Ehepaar zurück. Dabei trug die Frau vor, sie habe „damit gerechnet, dass die Rechnung mit der Briefpost kommt“. Der Konzern habe ihr zwar etliche Nachrichten in ihr elektronisches Postfach geschickt. Aber als sie versucht habe, den E-Mail-Anhang auszudrucken, „kam nur ein leeres Blatt dabei heraus“, so ihr Anwalt Georg Heusler. Laut Dokumentation war das angehängte Dokument 21 Mal angeklickt worden, so der Versicherungsanwalt. „Das lag wohl daran, dass es sich nicht öffnen ließ“, so die Frau weiter.

Als sechs Tage nach dem Unfall die Mahnung der Versicherung kam (per Briefpost), wurde die Prämie von dem Paar sofort gezahlt. Ob das nun dazu führen kann, dass die Eheleute den Unfallschaden selbst zahlen müssen, ist offen. Fraglich ist aus Sicht des Paares ja, ob die Versicherung ihre Rechnung per E-Mail verschicken durfte. Der Versicherungs-Anwalt kündigte an, er könne durch Sachverständigen-Gutachten beweisen, ob die elektronisch verschickte Rechnung doch geöffnet und gelesen wurde. Bevor es dazu kommt, wollen beide Seiten jetzt noch einmal nach Kompromissen suchen. Scheitert das, gibt’s am 7.November ein Urteil.

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